Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sorgerrecht Adoption

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sorgerrecht Adoption

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Hallo ich bin 24 Jahre alt und habe eine 7 Jährige Tochter. Ich bin mit meinem Mann 1 Jahr verheiratet und knapp 7 Jahre zusammen.Meine Tochter ist nicht von ihm sie sagt aber Papa zu ihm. Er akzeptiert sie voll und ganz. Ich habe das alleinige Sorgerrecht mit dem KV war ich nicht verheiratet er hat auch kaum Interesse an dem Kind. Meine Fragen sind. 1. Kann ich meinem Mann ein Teil vom Sorgerrecht übertragen ? 2. Kann er sie adoptieren wenn ja was sind vorrausetzungen und behalt ich auch ein Teil des Sorgerechts ?Uhd muß der KV noch Unterhalt zahlen ? 3. Wenn mir was passiert wo kommt das Kind hin ? Wie kann ich absichern das es bei ihrem Stiefpapa meinem jetzigen Mann bleibt ? Die Fragen sind mir ganz wichtig und beschäftigen mich schon ganz lange. Ich danke schon mal für ihre Antworten. LG Melanie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Nein 2. Nur wenn der Vater zustimmt u dann entfällt natürlich auch der Unterhalt (alles andere wäre doch unfair) 3. Wenn der Vater lebt, wird das Kind eher zu ihm kommen. ES gibt aber auch Urteile, wo es zum Stiefvater kam, weil der Kontakt viel enger war Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, wie bei uns "die gängige Praxis" ist. Wenn das rechtlich nicht korrekt sein sollte, bitte verbessern: 1. Nein. 2. Ja, ABER nur, wenn der leibl. Vater zustimmt. Deine Tochter hat dann den rechtlichen Status, den eure gemeinsamen leiblichen Kinder hätten. D.h.: Geteiltes Sorgerecht, Unterhaltspflicht des Adoptivvaters gegenüber des Kindes, Auswirkungen auf evtl. Erbschaften, Krankenversicherung, etc. Grob gesagt: Es ist dann rechtlich nicht mehr das Kind des biol. Vaters, sondern das des adoptierenden Vaters. Bevor die Adoption möglich wird, wird aber sowohl der mögliche Adoptivvater durchleuchtet (Vergangenheit, Unbescholtenheit, Familienvergangenheit, finanzielle Situation etc.) als auch seine Familie (Mutter, Vater) und eure "Verhältnisse". Dieses Procedere ist seeeeeeeeeeehr langwierig, kommt aber wohl auf's Jugendamt drauf an. 3. Zum leiblichen Vater, solange es nicht adoptiert wurde. Du kannst eine Verfügung notariell beurkunden lassen (dass das Kind beim Stiefpapa bleiben soll), aber eine rechtliche Grundlage dafür gibt es nicht. D.h. wenn der leibl. Vater es drauf ankommen lässt und Ansprüche anmeldet, sieht es nicht gut aus. Wie gesagt: Sind meine Erfahrungen. VlG Annette, mit gleichem "Problem"


Mitglied inaktiv

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wir haben das alles hinter uns (adoption und so) wenn du fragen hast dann mail mich doch an Lg meli


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