Baby1912
Hallo! Ich habe mit meinem Partner ein gemeinsames Kind, wir sind nicht verheiratet haben aber das gemeinsame Sorgerecht. Ich möchte mich jetzt endgültig trennen von ihm da er mich schon mal als Frau körperlich für seine Befriedigung missbraucht hat... (Unser Kind ist aber davor aus freiem Willen entstanden als Wunschkind). Ist es möglich das alleinige Sorgerecht zu beantragen, wenn ich ihn aber nicht angezeigt hatte wegen dem Übergriff und er zu seinem Kind gut ist? Noch ist er das, ich hoffe aber nicht, dass er unserem Kind etwas tut und glaube es eigentlich auch nicht. Ich möchte einfach nur weg und das alleinige Sorgerecht haben und ihn auch nie wiedersehen und eigentlich möchte auch nicht, dass mein Kind Kontakt hat. Aber im steht ja ein Wochenende zu und da lässt es sich nicht vermeiden Kontakt zu ihm zu haben und ich möchte eigentlich nicht, dass mein Kind zu so einem Menschen kommt auch wenn er nur zu mir so schlimm war. Der Vorfall liegt schon ein paar Monate zurück. Ich habe dies nur bei einer kirchlichen Beratungsstelle, bei der ich wegen dieser Sache war, erzählt, um mein Herz auszuschütten. Was kann ich bloß tun. Finanziell stehe ich nicht so gut dar und ich bin auch kein einfacher Mensch deswegen bin ich bisher nie gegangen und habe auch nichts unternommen ich weiß, dass das dumm war aber was tu ich jetzt in meinem konkreten Fall bezüglich dem Sorgerecht? Wie wahrscheinlich ist es, dass ich das alleine bekomme und wir ihn nie wieder sehen müssen? Danke!
Hallo, Sie werden ihm weder die gemeinsame Sorge noch das Umgangsrecht entziehen können. Zum einen hat die Elternebene nichts zu tun mit der Beziehungsebene, zum anderen wird Ihnen jeder Richter sagen, dass Sie ja trotz der Sache noch weiter mit ihm zusammen geblieben sind - und da hat er das Kind ja auch täglich gesehen. Liebe Grüße NB
3wildehühner
Du musst hier die Paarebene von der Vater-Kind-Beziehung trennen! Solange es keinen Beweis dafür gibt, dass er eurem Kind schadet, wird er ganz sicher die gemeinsame elterliche Sorge behalten. Er hat auch ein Umgangsrecht und das hat noch nicht einmal etwas mit der elterlichen Sorge zu tun. Was er mit dir gemacht hat, hat damit auch nichts zu tun, zumal du keinerlei Beweis dafür hast. Hättest du dich direkt nach der Vergewaltigung untersuchen lassen, hättest du zumindest dafür einen Nachweis und hättest ihn anzeigen können. So kann es dir sogar passieren, dass, wenn du das in Umlauf bringst, dir das als Rosenkrieg ausgelegt wird . Das kommt vor Gericht nicht gut an. Im schlimmsten Fall könnte DIR sogar das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wird! Du wirst deinen (Ex)Partner nie mehr los und es besteht rechtlich keine Möglichkeit, dass du ihn “nie wieder sehen” musst!
cube
Er ist der Vater eures gemeinsamen Kindes und das Kind hat ein Recht darauf, seinen Vater kennenzulernen. Ebenso hat der Vater ein Recht auf Umgang mit seinem Kind. Das ist in deiner Situation natürlich verständlich, dass DU keinen Kontakt mehr willst, aber das hängt eben nicht mit den Rechtes eures Kindes und denen deines Ex-Partners als Vater des Kindes zusammen. Wie alt ist euer Kind denn überhaupt?
Wunder44
Ich frage mich was wäre wenn du zum Arzt gegangen wärst und zur Polizei ihn angezeigt hättest er sogar verurteilt wäre, ob er trotzdem sein Kind sehen könnte? Das muss echt heftig sein für dich, aber vielleicht hilft dir ja der Gedanke, dass auch wenn du ihn angezeigt hättest es bezüglich des Sorgerechts nichts geändert hätte, aber das weiß ich nicht, das muss Frau Bader sagen.
la-floe
@Wunder, auch das hätte keinen Einfluss auf den Umgang gehabt, ich hatte das genau so mitgemacht. floe
Felica
Hätte keinen Einfluss, auf beides nicht. Theoretisch könnte der Vater dann verlangen das das Kind ins Gefängnis gebracht wird. Für den Umgang. Für das Sorgerecht spielt es so oder so keine Rolle.
Wunder44
Wie das das Kind ins Gefängnis? Ich habe das jetzt so verstanden, dass sie vergewaltigt wurde und alles mitgemacht hat und sich nun trennt und trotzdem das Kind Umgang mit so einem Menschen haben darf.
Wunder44
Oh Gott Floe was genau hast du denn erlebt? Das kann doch nicht sein, dass solche Menschen Kinder erziehen dürfen? Das ist doch kein Vorbild was soll aus den Kindern werden wenn der eigene Vater so mit Frauen umgeht, okay ich weiß jetzt nicht ob das ein Mädchen oder ein Junge ist aber so oder so was ist das für eine Vorbildfunktion?
3wildehühner
Der Mann hat die Frau vermutlich nicht vor dem Kind vergewaltigt. Das Kind hat er ebenfalls nicht vergewaltigt. Natürlich ist so ein Verhalten schrecklich, hat aber nichts mit den Qualitäten als Vater zu tun...
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