Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

sorgerecht

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: sorgerecht

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hallo frau Bader, ich habe eine frage und hoffes sie können mir eine kurze antwort geben. ich habe den Vater meines Kindes im Internet kennengelernt. wir haben gechattet und ich hatte ein "pseudonym" also nicht meinen reelen Namen.wir waren 3 Monate so halb zusammen. Dadurch ist mein Kind entstanden. Leider hatte ich in den 3 Monaten nie den Mut ihm meinen richtigen Namen zu sagen. Ich wurde schwanger. er trennte sich von mir als er erfuhr das ich schwanger wurde. Das Kind habe ich bis jetzt ( 15 Monate)allein groß gezogen und es klappt prima. Ich bin im Januar dann zum JA und habe die Beistandschaft beantragt. er reagiert auf keine der briefe des JA. Nun meine Frage. Der Vater meines Kindes wird ja erst durch den Brief des Jugendamtes meinen richtigen namen erfahren. Ich habe Angst das er weil ich ihm das verschwiegen bzw ihn angelogen habe jetzt das alleinige sorgerecht beantragen wird. würde er vor einem Richter das ALLEINIGE Sorgerecht bekommen weil ich ihn in dieser Hinsicht belogen habe? Vielen dank für Ihre Antwort. gruss Sibille


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nicht verheiratete Mütter haben immer das Wahlrecht, ob sie das Sorgerecht teilen wollen. In Ihrem FAll hat er keine Rechte. Gelogen oder nicht. Gruß, NB


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