Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wir sind eine kleine Familie aber Papa und Mama sind nicht verheiratet. Nun die hypothetische Frage, wenn die Mama stirbt (hat alleiniges Sorgerecht) bekomme ich als Papa unser Kind automatisch zugesprochen (Vaterschaftsanerkennung liegt vor)? Ist im Streitfall eine Willenserklärung der Mama hilfreich, dass ich unser Kind im Sterbefall betreuen soll. Wenn ja, in welcher Form hat die Willenserklärung zu erfolgen? Wie macht man es richtig? MfG Alex
Lieber Alex, schau mal unter den Stichwort "Notar" in der Suchmaschine, dazu gibt es eine ganze Menge!. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, die geliche Frage haben wir uns auch gestellt. Die einzige Lösung ist das gemeinsame Sorgerecht, nur dann ist sicher, daß bei Tod eines Elternteils das Kind beim anderen Elternteil bleibt. Wir hatten uns auch beim Jugendamt und Rechtsanwalt erkundigt. Wenn der Elternteil, der daß alleinige Sorgerecht hat nicht mehr da ist entscheidet ganz a l l e i n das Jugendamt! Der Vater kann dann nur einen Antrag stellen. Sicher ist nicht wie entschieden wird. Testament oder Willenserklärung jeglicher Art sind für das Jugendamt nur Empfehlungen! Tschüß
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was kann ich tun tortz vorstrafen um ein gemeinsames sorgerecht zu bekommen oder haben diese nichts mit zutun
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