Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sorgerecht: Rückkehr nach Deutschland mit 2 Kindern

Frage: Sorgerecht: Rückkehr nach Deutschland mit 2 Kindern

Zahnfee007

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Es geht um eine sehr enge Freundin, die in einer für sie aussichtslosen Lage in Österreich mit 2 Kindern lebt und gerne zurück zur Familie nach Bayern ziehen möchte. Sie (dt. Staatsangehörigkeit) lebt mit dem Vater (Österreich. Staatsangehörigkeit) und der beiden gemeinsamen Kinder (11 Jahre-dt. Staatsang. und 6 Jahre alt -österr.Staats.) aktuell noch zusammen in Ö. und teilen sich das Sorgerecht. Die Beziehung ist von Dramen und auch körperlichen Übergriffen (v.a. auf die Kinder) geprägt und sie möchte schon lange zurück nach Deutschland. Der Vater der Kinder möchte jedoch nicht mit und verweigert auch ihr die Rückkehr alleine mit den Kindern. (Er unterzeichnet die Schulanmeldung der Kinder nicht, Weigert sich die Kündigung für den gemeinsamen Mietvertrag zu unterschreiben etc.). Eine gemeinsame Lösung ist seit langem nicht möglich. Es liegt bereits eine Anzeige wegen körperlichen Übergriffen ihm gegenüber vor. Auch das Jugendamt wurde wegen seiner Tochter aus erster Ehe bereits vor einigen Jahren in der Familie involviert. Er hat definitiv ein Aggressionsproblem. Er kommt auch nicht für den Lebensunterhalt der Familie auf, da er arbeitslos ist. Sie ist selbstständig mit einer Firma die Coronabedingt gerade kurz vor dem Bankrott steht (Schulden ebenfalls vorhanden). Sie steht dort also vor einem riesen Berg voller Probleme und weiß nicht wie sie wieder zurückkommen kann. Gerne würden Freunde und Familie ihr anbieten zunächst mit den Kindern in die Heimat nach Bayern zu kommen um alles weitere zu regeln (ihr psychischer Zustand macht uns immer größere Sorge). Sie hat bereits ein Jobangebot in Dt. Ich habe bereits ein paar Beratungsstellen in Dt. angerufen die meinten, sie könne Beratung bzgl Trennung und Sorgerecht nur an ihrem Hauptwohnsitz in Österreich klären und hätte kein Anrecht auf Beratung in Dt. Stimmt das? In Österreich hat sie keine Unterstützung in Form von Familie und Freunde und ist dem ständigem psychischem Druck des Partners ausgeliefert. Was sind die rechtlichen Konsequenzen, wenn sie mit ihren Kindern zunächst nach Dt. "flüchtet"? Kann sie ihren Hauptwohnsitz in Deutschland anmelden und anschließend von hier aus das Sorgerecht etc regeln? Wir freuen uns über jede ehrliche Antwort und Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hier gilt österreichisches Recht. Nach dem Haager Abkommen werden die Kinder ausgeliefert. Sie haben den Lebensmittelpunkt in Österreich. Liebe Grüße NB


Berlin!

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Deine Freundin muss sich wohl oder übel in Österreich helfen lassen. denn im Moment gilt das österreichische Recht für sie. Aber auch dort wird es Beratungen geben. Auch dort gibt es Anwält*innen. Einfach mal eine anrufen und zuerst die Kosten klären. Auch in Österreich wird es soetwas wie ein Jugendamt geben. In Deutschland kann man ihr wenig helfen, zumal sie selbst ja jederzeit nach Deutschland kommen kann.


mellomania

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schwierig, da das REcht von österreich gilt. ob das als kindsentführung gilt weiß ich nicht. ich rate ihr dringend, sich schnellstmöglich an die behörden dort zu wenden und sich anwaltlichen rat zu holen dort


misses-cat

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Das Sorgerecht muss in Österreich geklärt werden, entzieht sie ihm die Kinder kann das als Entführung gewertet werden


luvi

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Hallo, Da sie in Österreich leben, gilt österreichisches Recht. Übrigens hat auch das jüngere Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, da die Mutter Deutsche ist. (ich vermute, dass beide Kinder beide Staatsangehörigkeiten von Geburt an haben. Ich glaube, auch in Österreich wird die Staatsangehörigkeit nach dem Abstammungsprinzip erworben). Viel Glück der Familie! LG luvi


Zahnfee007

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Danke schon für eure Antworten! An Luvi: das jüngere Kind hat die österreichische Staatsangehörigkeit, wie ich geschrieben hatte, weil sich wohl ab da an etwas an dem Österreichischen Recht geändert hatte. Weiß jemand, ob sie selbst die Möglichkeit hätte ihren Hauptwohnsitz in Bayern anzumelden (damit sie hier alles regeln kann) und erst später die Kinder ummelden/umziehen?


luvi

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Die deutsche Staatsangehörigkeit wird nach dem Abstammungsprinzip erworben. Wenn die Mutter bei der Geburt des Kindes Deutsch ist, ist auch das Kind Deutsch. Egal wo es geboren wurde. Das Kind kann auch mehrere haben. Die Mutter soll den Vater anzeigen, wenn er gewalttätig ist. Und sich in Österreich an Beratungsstellen oder das Jugendamt wenden. Caritas und Co. gibt es auch dort. Die kennen sich sicher mit der österreichischen Gesetzeslage aus und können eher Tipps geben. LG luvi


luvi

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Die Mutter kann natürlich für sich den Wohnsitz in Deutschland anmelden. Aber ich befürchte, das wirkt sich negativ aus. Mutter lebt alleine in D, die Kinder beim Vater in Österreich. Wie will sie begründen, dass es die Kinder so schlecht haben beim Vater, wenn sie sie dort alleine lässt? Zur Ummeldung benötigt sie die Einwilligung des Vaters. Luvi


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