Sticks
Der rechtliche Vater meines Sohnes ist nicht der leibliche Vater. Wir sind mit einander nicht verheiratet. Er weißt schon während der Schwangerschaft, dass er wahrscheinlich nicht der leibliche Vater. Wir hatten nach der Geburt meines Sohnes die Vaterschaftsanerkennung und auch das gemeinsame Sorgerecht machen lassen. Nun möchte ich wegen Trennung die Vaterschaft anfechten. Wenn die Vaterschaftsanfectung erfolgreich ist, bekomme ich automatisch das alleinige Sorgerecht? Oder bleibt das Sorgerecht immer noch geteilt? Vielen Dank.
Hallo, er hat doch trotz Zweifel die Vaterschaft anerkannt. Da halte ich, unabhängig von der 2 Jahresfrist, die Anfechtung für problematisch. Das hätte er vorher klären müssen. Sie haben bewußt beide die KV anerkannt, weil es gerade in den Lebensplan passt. Der hat sich jetzt geändert und da soll sich auch die Vaterschaft ändern. Das halte ich für problematisch. Gleichwohl, wenn er nicht mehr der KV sein sollte (rechtlich), hat er auch kein Sorgerecht mehr. Liebe Grüßen NB
Sternenschnuppe
Wie alt ist das Kind?
Port
Erfolgreiche Vaterschaftsanfechtung ist offensichtlich nicht erfolgt bis jetzt. Eine Anfechtung geht nur dann, wenn seit Kenntnis der Nicht-Vaterschaft keine 2 Jahre vergangen sind. Sollte diese Zeit verstrichen sein, blleibt er lebenslang Vater mit allen Pflichten wie Unterhaltszahlung, Erbe weitergeben, Halbwaisenrente im Todesfall etc. etc.
UrselPursel
Sollte die Vaterschaft wirksam angefochten werden, was ja in Eurem Fall nur gerichtlich möglich ist, ist die alleinige Sorge wieder bei Dir. Auf die Zweijahresfrist wurde ja bereits hingewiesen. LG
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