Mitglied inaktiv
hallo, ich habe mich vor kurzem von meinem verlobten getrennt, von dem ich in der 21. woche schwanger bin, er sitz seit 2 wochen hinter gitter, das möchte ich jetzt aber net erläutern, warum, wieso und weshalb, es sind nur erstmal 20monate die er absitzen muß wegen dieverser vorstrafen auf bewährung, bis zu dem zeitpunkt bis er beim anwalt war, war so mitte dezember kurz vor weihnachten, war unsere liebe noch einwandfrei intakt, da wollten wir sogar noch heiraten. nach dem termin beim anwalt hat er sich immer mehr zurückgezogen von mir, sich für mich und sein ungeborenes net mehr interessiert, darauf hin haben wir uns anfang januar getrennt. es ging einfach net mehr, er war net mehr derselbe, er wurde auch gleich nach der verhandlung die am 10.01.05 war weggesperrt. jetzt kommt nur dazu für mich das er sich das sorgerecht erzwingen will, spätestens wenn er wieder raus kommt. das will ich natürlich net, ich möchte auch eigentlich net das er das umgangsrecht bekommt, er hat mich schließlich bis zu guter letzt net mehr gut behandelt, ihn ist sogar des öfteren die hand ausgerutscht, das war der haupttrennungsgrund! und ich denke das er für das baby kein guter umgang ist, zumal er eine tochter hat um die er sich auch net kümmert, die kleine ist 3 und hat den vater nur bei der geburt gesehen danach net mehr, bei mir sprach er allerdings auch mal davon wenn wir uns trennen sollten werde er alles tun mir das kind wegnehmen zu lassen, hat er da eine chance? und könnte er sich das sorgerecht erkämpfen??? steffi
Mitglied inaktiv
Hi, wenn ihr nicht verheiratet wart, hast du das alleinige Sorgerecht. Das kann vom Vater nicht angefochten werden. Das dürfte in deinem Falle in Ordnung gehen, ... Umgangsrecht wird er haben, sobald die Vaterscahft geklärt ist. Ihr habt ja ein paar Monate pause, in denen sich die Emotionen legen können.
Mitglied inaktiv
solange du nicht vorbestraft bist und er schon sollte er keine chance haben. LG Diana
Mitglied inaktiv
nein bin weder vorbestraft noch sonst irgendwas, kann ich erreichen das er das baby dann nur mit dem jugendamt sieht wenn überhaupt? weil ich meine er saß dann im knast... das ist doch ekin umgang für das kind... steffi
Mitglied inaktiv
ich glaub das geht nur wenn das jugendamt im umgang mit dem vater eine gefahr sieht. wenn er z.b. wegen körperverletzung vorbestraft ist würde ich schon sagen das er nur umgang unter aufsicht bekommt. aber frau bader wird dir das sich noch genauer beantworten. LG Diana
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haben sie mich vergessen???
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