Mitglied inaktiv
hallo frau bader, es werden zwar viele fragen darüber gestellt, doch meine ist leider aus diesen antworten nicht zu entnehmen, meinem mann und mir steht eine trenung bevor ,nun will ich das alleinige sorgerecht beantragen und im falle eines todes ihm auch unsere tochter nicht allein überlassen. 1. mein mann ist in so einer vereinigung oder sekte wo die kinder alle von anfang an danach erzogen werden die müssen z.b. als mädchen immer nur röcke tragen. 2.wenn mein mann sie nicht kriegt mit kriegt hat er gesagt, daß er seine eltern mit einschaltet, daß sie auch mit das sorgerecht haben wollen, mit denen hatte ich sowieso nie kontakt, weil ich mich wegen privaten sachen von ihnen fernhielt und nichts mit ihnene zu tun haben wollte. Für mich klingt es zwar lächerlich doch hätten sie irgendwelcce ansprüche? Für ihre antworten wäre ich ihnen sehr dankbar liebe grüße
Liebe Lilli, grds. hat ein Ehepaar, auch bei einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht. Die gemeinsame Ausübung des Sorgerechtes bedeutet, dass über alle Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, gemeinsam eine Entscheidung getroffen werden muss (z.B. Schule, Ausbildung, Religion, Vermögensverwaltung, Namensfragen). Angelegenheiten des täglichen Lebens (z.B. Kleidungskauf, Besuch bei Verwandten) trifft der Elternteil alleine, bei dem sich das Kind aufhält. Sie können aber auch das alleinige Sorgerecht beantragen, eben mit der Begründung der Sekte und der zu befürchtenden neg. Beeinflußung des Kindes. Wenden Sie sich an das Jugendamt. Die Großeltern bekommen es natürlich im Normalfall nicht (wenn beide Eltern leben schon gar nicht). Die sind in der Regel auch zu alt. Gruß, NB Gruß, NB
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