Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sorgerecht - ähnliche Frage wie Sabine

Frage: Sorgerecht - ähnliche Frage wie Sabine

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Hallo, gerade an diesem Wochenende haben wir uns auch die Frage gestellt, was mit unserer Tochter (18 Mo) geschieht, wenn uns was passiert. Wir sind nicht verheiratet, haben aber das gemeinsame Sorgerecht. Was passiert aber, wenn wir beide ums Leben kommen? Für uns ist es klar, dass die Kleine dann zu meinen Eltern soll, die sie mindestens zweimal wöchentlich sieht und sehr gut kennt. Können wir diesbezüglich ein handgeschriebenes Testament aufsetzen oder muß eine solche Verfügung beim Notar gemacht werden? Die Frage läßt uns auf einmal keine Ruhe mehr! 1000 Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Mima, lesen Sie dazu mal in der Suchmaschine unter "Notar". Ihre Eltern könnten u.U. problematisch werden, wenn diese schon zu alt sind und absehbar ist, daß deshalb altersmäßige Probleme auftauchen. Das entscheidet das Vormundschaftsgericht. Aber, wie Sie in der Suchmaschine lesen werden, rate ich immer zu einem Testament. Ein Notar ist das beste, da er Sie auch berät, kostet aber auch. Es gehen auch zwei unabhängig voneinander handschriftl. getätigte Testamente mit Ort + Datum, die unterschrieben sind. Am besten deponiert man die bei guten Freunden oder beim Amtsgericht (kostet eine Gebühr). Gruß, NB


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