Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sockelbetrag Elterngeld?

Frage: Sockelbetrag Elterngeld?

sonjared

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Hallo Frau Bader, ich hab da doch mal ein paar kleine Fragen. Zuerst mal eine kurze Info: Mein Sohn kam im Dez. 2011 zur Welt ich habe dann Elterngeld beantragt. Von Dez.2010 bis zum Mutterschutz war ich krank geschrieben, nicht wegen der Schwangerschaft, aber weil bei meiner 4 jährigen Tochter ein nichtheilbares Krebsleiden diagnostiziert wurde. Letzte Woche dann der Bescheid der mir Tränen in die Augen trieb, Eltergeld 300€. Gibt es unserem speziellen Fall keine Möglichkeit das, dass Elterngeld anders berechnet wird, vielleicht am Einkommen vor der Erkrankung? Ich hatte bei meiner Tochter keine Elternzeit und auch kein Geld beantragt. Und wie ist es wenn ich 400€ dazu verdienen muß, wird mir dann was abgezogen? Vielen Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Sonja, das mit Ihrer Tochter ist furchtbar-mein ganzes Mitgefühl und alles Liebe und Gute für die kleine Maus. Aber leider ändert das nichts bzgl. des EG Ihres Sohnes. Bis zu 400 € dürfen Sie dazu verdienen. Herzliche Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Das mit Deiner Tochter tut mir sehr leid, dennoch hat es keine Auswirkungen auf das Elterngeld bei Eurem Sohn. Von den 300€ dürfen sie aber nichts mehr abziehen bei Zuverdienst, denn der Sockelbetrag steht. Alles Gute für Euch .


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