Mitglied inaktiv
Hallo nun wirds lang.. aber ich will auch nix vergessen, damit man die Frage wirklich beantworten kann. 1. ich war lange arbeitslos und dachte mir, bevor ich ALG2 beantrage, mache ich meinen Traum wahr, ich riskiere es, ich mache mich selbstständig. Ich fands toll, bekomme bis zum 29.05. Gründungszuschuß und es lief super an. Yippih! Ich zahle in die freiwillige Arbeitslosenversicherung, welche frühstens Sept 11 nutzbar ist, weil sie ein Jahr laufen muß. 2. ich wurde schwanger, gut, nicht der perfekte Zeitpunkt - aber wann ist es das schon. Glücklich zufrieden, alles wird gut. 3. Leider wurde gar nichts gut, die SS verläuft schlecht für mich, gut fürs Baby. Ich bin mittlerweile in der 28. Woche und war mehrmals stationär im KH wegen so starkem Erbrechen, dass ich medizinische Hilfe brauchte. Klassische Mittel schlagen nicht an. Ich bekomme dann immer Infusionen und zig UNtersuchungen und viel Trost und Mut... aber ich muß da durch. Durch das ständige Erbrechen, bin ich matt und müde und zerschlagen und jede Anstrengung führt zu Erbrechen. => die Selbstständigkeit litt enorm! 4. ich habe bei meiner KK den Tarif, dass ich im Falle des Falles Mutterschaftsgeld bekomme. Ich zahle meine KK ja selber. Nur die KK sagt, dass der Gründungszuschuß nicht mit angerechnet wird. :-( NUR der Gewinn. Gewinn => 75,- € im Monat... tja... Ich sagte daraufhin, dass das aber unfair sei, denn meine Beiträge würden inklusive Gründungszuschuß berechnet werden. Ja, das sei eben so. Ja.. wenn die KK etwas bekommt, nehmen sie ALLE Einnahmen ( Gründungszuschuß 1300,- €, Minijob 400,- € und geschätzer Gewinn ). Wenn es darum geht, dass ich was bekomme, nehmen sie nur den Gewinn. Kurz um, es ist zu erwarten, dass ich KEIN Mutterschaftsgeld bekomme. 5. Das gleiche Problem gibt es beim Elterngeld, ich bekomme mit Sicherheit "nur" die 300,- € Mindestsatz. 6. ich bin nicht verheiratet, lebe aber mit meinem Partner seit kurzem glücklich zusammen. Wir wollen auch zusammen bleiben und alles toll! 7. Ich dachte, dass ich die Selbstständigkeit aufgebe, mich Arbeitslos melde, denn ich habe noch 91 Tage "übrig", von meinem Anspruch. Danach könnte die freiwillige Versicherung in Kraft treten. DAs geht aber nicht, was ich nicht wußte. Denn wenn ich rechtlich im Mutterschutz bin, kann ich nicht arbeiten, ergo bin ich nicht arbeitslos. Desweiteren sagte man mir, dass die 91 Tage aufgerbaucht seien. DAs würde mit der Selbstständigkeit verrechnet werden. Mal so... mal so.. keiner weiß wie es wirklich ist. 8. Gründungszuschuß endet am 29.05. ( davon leben wir im Juni ), Mutterschutz beginnt am 09.06. ( errechnet am ET ), ET ist der 21.07., ab Oktober könnte ich die freiwillige Versicherung in Anspruch nehmen ( ca 1000,- € im Monat ). Im September ist das Jahr zwar rum, aber da bin ich teilweise noch im MuSchu = nicht Arbeitslos. 9. Also beantragte ich ALG2 und gab alles an, soweit mir bekannt. Ich gab auch meinen Partner mit an. Dieser hat einen Nettoverdienst von ca 1200,- €, zahlt Schulden aus der ( mittlerweile geschiedenen ) Ehe, und zahlt KiU für 1 Kind. Ihm bleiben 950,- €. Mit meinem Gründungszuschuß, 400 € Job und dem Gewinn war das immer ok. Nur... was ist ab dem 29.05.? Den 400,- € Job kann ich dann auch nicht mehr machen, Gründungszuschuß entfällt und in den letzten zwei Wochen machts sicherlich nicht boom und die Kunden rennen mir die Bude ein. ( aber ich kämpfe weiter für meine Selbstständigkeit! ). 950,- € sind arg wenig! Arge lehnte den Antrag ab, weil uns mit MIete 1260,- € zur Verfügung stehen müßten und das denkt mein Partner ja ab. Ne.. tut er eben nicht. KiU wird nicht berücksichtigt, weil er keinen gerichtlichen Titel drauf hat. DAs er zahlt sehen sie anhande der Anwaltschreiben und der Kontoauszüge, aber das zählt nicht. Desweiteren zählen wir als Bedarfsgemeinschaft, die Arge ( so wörtlich ) gäbe nichts auf den Paragraphen 3a, welcher besagt, dass eine Bedarfsgemeinschaft erst gilt, wenn 4 Punkte erfüllt sind. Von diesen 4 Punkten erfüllen wir KEINEN ( derzeit! ). Natürlich habe ich Widerspruch eingelegt. Die Arge kanns ja nicht auslegen, wie sie will. Macht aber auch nichts.. denn Kindergeld und Elterngeld wird voll angerechnet... er käme nichts mehr bei rum. Heißt und bleiben seine 950,- €, 184,- € Kigeld ab Juli und 300,- € Elterngeld ( wann das dann bearbeitet ist und ausgezahlt wird.. na... warten wir mal ab ). Und davon müssen wir 500,- € Miete, 400,- meine Krankenkasse, Essen, Auto und weiteres bezahlen. 10. ich habe die Möglichkeit für weitere 6 Monate Gründungszuschuß in Höhe von 300,- € zu beantragen. Ich habe das Aamt angeschrieben, dass man mir die UNterlagen schickt. Von was eine Bewilligung abhängt, weiß ich nicht. Unterlagen habe ich noch nicht. man kann sich denken.. mir geht der Hintern auf Eis! Wir denken nun nach, ganz unromantisch, zu heiraten. Dann hätte er Lohnsteuer 3, bekäme sofort etwas mehr Geld, ich bräuchte ALG2 nicht beantragen und zusammen wären es ca 2.000,- €, statt 950,- € . Wir wollen so oder so heiraten, wollten das nur romantisch und ohne Babybauch und ohne "MUSS" machen. Folglich nächstes Jahr. Aber gut.. Tips, Ideen, Ratschläge? Vielen lieben Dank!
Hallo, soory - das sprengt den Rahmen, das kann ich hier nicht alles lesen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
also das mit den 91 tagen ist durch genehmigung des gründungszuschusses verwirkt. zudem bist du ja in der tat nicht vermittelbar, d.h. krank, wenn einer zahlt, dann die kk. als erstes würde ich den unterhalt titulieren lassen, dann frag mal bei der kk, das kann doch nicht sein, daß du als fast-mutter und/oder neumutter ohne gewinn 400€ kk zahlen mußt. da gibt es doch sicher eine hausfrauentarif? wenn dann vll freiwillig gesetzlich versichern oder tatsächlich heiraten und familienversichern. der nettomehrverdienst ist aber auch wieder beim kiu anzurechnen, aber wenigstens fällt die kk weg. eine weiterbewilligung des grüdungszuschusses würde ich nicht erwarten, ich meine, die wissen doch, daß du schwanger bist und nichts mehr erwirtschaftest, das wäre ja ins blaue bewilligt....
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