Mitglied inaktiv
Hallo und guten Tag Frau Bader, ich bin zweifache Mama und meine 6jährige Elternzeit endet jetzt zum 09.11.11. Leider kann ich meine Stelle wg Sicherung der Kinderbetreuung nicht wieder antreten, und das obwohl ich gewillt war wieder zu arbeiten und mein Chef mir auch eine Teilzeitstelle angeboten hat- allerdings in nicht passenden Zeiten. Jetzt die Frage ob ich jetzt wirklich in der Kündigungsposition bin, und hat das Nachteile auf das folgende Arbeitslosengeld? Sprich einer Sperre? Man sagte mir zwar das die Sicherung der Betreuung im Vordergrund steht, aber die Ämter sagen ja heute so und morgen so. DAnn die Frage vertraglich muss ich nur 4 Wochen vorher kündigen , also jetzt diese Woche noch. JEtzt habe ich immer mal wieder gelesen das ich hätte 3 Monate vorherkündigen müssen, ist das wirklich so? Mein Chef hatte auch nichts erwähnt. Wäre das jetzt auch von NAchteil beim Amt für mich? Arbeitssuchend habe ich mich wohl in der Zeit schon gemeldet. Danke und LG Manonk
Hallo, wenn Sie selber kündigen, obwohl der AG TZ anbietet, werden Sie wahrscheinlich keine Leistunegen erhalten, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehen Frist ist 3 Mo zum Ende der EZ Liebe Grüsse,NB
CKEL0410
Der Arbeitnehmer kanndas Arbeitsverhältnis auch während der Elternzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen. Zum Ende der Elternzeit steht dem Arbeitnehmer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten ein Sonderkündigungsrecht zu.Die Frist hast du leider verpasst! Und ich glaube wenn dein AG dies weiß musst du die Arbeit wieder antreten und dann kannst du fristgerecht kündigen. Hab das noch gefunden: http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/541.98.html Also könnte es sein das es eine Sperre gibt.
Mitglied inaktiv
Hallo und Danke, eine Frage bleibt trotzdem- muss ich denn vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen? Da vertraglich ja nur die 4 Wochen geregelt sind. Und ich bin jetzt seit Mitte März mit meinem AG im ständigen Kontakt gewesen, da ich selber ja auch keine Ahnung hatte- hätte er mich nicht mal aufklären können? Muss ich jetzt eigentlich zum Amt am ersten Tag meiner Nichtbeschäftigung oder am Tag an dem meine Kündigung raus ist, oder wenn ich schriftlich den Erhalt vom AG in der Hand habe? Hatte noch nie etwas damit zu tun, seit meinem 16.Lebensjahr durchweg Arbeit gehabt... und dann bekommt man Kinder... LG Manonk
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst. Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar. Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...
Hallo Frau Bader, Ich habe meine Elternzeit beendet und bin ab Oktober wieder im Geschäfft ( Kindergarten ) eingestiegen indem ich den ganzen Oktober meinen Rest Urlaub noch abbaue. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und frage mich ob ich meinen ganz normalem Lohn bekomme , da bei uns ein BV gildet , oder zählt der Abbau des Urlaube ...
Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rechtsfrage außerordentliche Kündigung bei Verlängerung Schließzeit
- Gehaltsfortzahlung im Beschäftigungsverbot
- Nachfrage Urlaub aus Mutterschutz nach Elternzeit nehmen
- Vorgeburtlicher Resturlaub in späterer Teilzeit
- Individuelles Beschäftigungsverbot - Jobwechsel
- Arbeitgeber schlägt Aufhebungsvertrag statt Elternzeit vor
- Kindergeldanspruch
- Urlaub aus Mutterschutz nach Elternzeit nehmen
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit