Hallo Frau Bader, das Berechnungsprogramm ist o.k., nur wei ist die gesetzl. Grundlage bezgl. des Einkommens des Partners, der ganz zu Hause bleibt. Muß man das Geld was er während meiner Mutterschutzfrist noch bekommt (will erst nach meiner Mutterschutzfrist zu hause bleiben)mitangeben, oder kann man das auf Null setzen? Danke für Ihre Antwort Gruß Claudia
Mitglied inaktiv - 17.06.2003, 08:28