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Hallo Frau Bader, das Berechnungsprogramm ist o.k., nur wei ist die gesetzl. Grundlage bezgl. des Einkommens des Partners, der ganz zu Hause bleibt. Muß man das Geld was er während meiner Mutterschutzfrist noch bekommt (will erst nach meiner Mutterschutzfrist zu hause bleiben)mitangeben, oder kann man das auf Null setzen? Danke für Ihre Antwort Gruß Claudia
HAllo, es wird das voraussichtliche Einkommen von beiden im Kalernderjahr der Geburt genommen, und zwar alle einkommenssteuerrechtlich relevanten Einkünfte. Das Mutterschaftsgeld zählt dazu, deshalb bekommen die meisten das EG erst nach Beendigung des Mutterschutzes. Gruß, NB
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