Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

schwangerschaft und minijob ohne beschäftigungsverbot

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: schwangerschaft und minijob ohne beschäftigungsverbot

Mami042016

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Hallo Frau Bader, Ich bin in der 10. ssw und zähle als risikoschwangere. Ich arbeite in der Bäckerei als Verkäuferin und bekomme somit auch kein Beschäftigungsverbot aber aus dem Aspekt der risikoschwangerschaft fühle ich mich gerade nicht in der Lage meinen Arbeitsplatz aufzusuchen, ich bin als Aushilfe (bis 450€) eingestellt. Wenn ich jetzt nicht arbeite zahlt mein Chef dann trotzdem mir den Lohn? Oder stehe ich jetzt ohne Geld da? Danke Mami042016


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Arbeitgeber muss prüfen, ob eine Gefährdungssituation vorliegt. Wenn, und das scheint der Fall zu sein, ein Beschäftigungsverbot nicht indiziert ist, müssen Sie natürlich der Arbeit nachgehen, um Lohn zu bekommen. Es sei denn, der Arzt schreibt Sie krank. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wenn deine Tätigkeit als Bäckereiverkäuferin im Minijob bei deiner Konstitution und Gesundheit als gefährdend einzustufen wäre, hätte dein Frauenarzt dir ein BV ausgestellt. Wenn du ohne Attest einfach der Arbeit fern bleibst, muss dir der Arbeitgeber selbstverständlich keinen Lohn weiterzahlen. Außer du nimmst Urlaub. Lohn gegen Arbeit, das Prinzip gilt auch für die Schwangerschaft. Risikoschwangerschaft heißt nicht, dass man nicht arbeiten gehen kann.


Mitglied inaktiv

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Du kannst dich auch krank schreiben lassen, mach 6 Wochen rutscht du aber ins Krankengeld. Bis dahin muss dein AG dich normal weiter bezahlen. Bei einem 450 € Hob wirst du ja nicht mehr wie 15 Std die Woche arbeiten. Musst du halt abwägen ob du das schaffst oder nicht. Nur wegen Risiko bist du da nicht gefährdeter an sich - sonst hätte der Arzt entsprechend ein BV oder ein Teil-BV ausgesprochen. Du wirst halt engmaschiger kontrolliert. mehr bedeutet Risiko eigentlich nicht mehr wirklich - das hat gefühlt jede zweite Frau heutzutage. War selbst auch Risikoschwangere - deshalb kenne ich das recht genau. Und, wenn du einfach nicht auf der Arbeit erscheinst kann dich der AG sogar - trotz Schwangerschaft - kündigen. Immerhin begehst du dann "Vertragsbruch". Je nachdem könnte er sogar Schadensansprüche gelten machen. Wenn Du dir das gar nicht mehr zutraust wirst du kündigen müssen -. und klar bekommst du dann auch kein Geld mehr. Je nachdem hast du auch im schlechtesten Fall keinen Anspruch auf ALG1 - und das Elterngeld wird eh gemindert. Wobei weniger wie Mindestsatz von 300 € gibt es eh nicht - und bei knapp 67% von einem 450 € ob sind da die Unterschiede nicht sooo riesig. Allerdings, ohne AG auch keine EZ. Bist dann halt Hausfrau - bis zum Mutterschutz evtl arbeitssuchend wenn du dich beim AA meldest, danach eben Hausfrau mit EG-Bezug.


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