Janina1894
Guten Abend Frau Bader, Derzeitig befinde ich mich in dem ersten Jahr meiner Elternzeit. Ab Juni beginnt das zweite Jahr und ich gehe wieder auf ca. 60% Basis arbeiten (Fachlehrerin für Sopäd, verbeamtet). Meine Elternzeit endet Ende Mai 2023 und meine Deputat wird wieder auf 100% aufgestockt (wie vor der Schwangerschaft). Den "Antrag" werde ich im Dezember 2022 frühzeitig stellen. Meine Fragen: 1. Das Ende meiner Ez liegt in den Ferien. Bekomme ich für diesen Zeitraum mein Tz Bezüge oder vz, da meine Ez endet? 2. Was passiert, wenn ich im April/ Mai schwanger werden würde? Müsste ich dies meiner Schulleitung mitteilen oder könnte ich es erst "beichten", wenn ich wieder Vz Bezüge erhalte? Muss ich eine bestimmte Wochenanzahl gearbeitet haben um Anspruch auf die Vz Vergütung zu haben? Meinen Dienst innerhalb der Klasse darf ich nicht mehr ausführen, lediglich die Verwaltung unterstützen. Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen, Janina Martini
Hallo, 1. Das hängt vom jeweiligen beamtenrecht ab. 2. Der alte Vertrag greift wie beantragt bzw wie die EZ endet. Das hat mit einer neuen Schwangerschaft nichts zu tun. Der AG darf Sie bei vollen Bezügen umsetzen Liebe Grüße NB
mellomania
zu 1. welchen zeitraum meinst du? wenn du rückkehr in die vollbeschäftigung meldest im dezember ab einen tag nach ende der elernzeit wirst du bis dahin tz bezahlt, wenn das volle dep greift, vollzeit.. auch wenn es ferien sind. aber nur, wenn sich deine elternzeit nach dem geburtsdatum des kindes richtet. davon gehe ich aus, alles andere wäre nicht genehmigt worden. zu 2. du teilst die schwangerschaft mit und der SL setzt dich ins büro. aber halt erst, wenn du es mitteilst. solange du nix sagst, greift das mutterschutzgesetz nicht und du unterrichtest normal in der Klasse. welcher förderschwerpunkt? darauf kommt es bei der gefährdungsbeurteilung an. und auf deine vorhandenen bzw. nicht vorhandenen immunitäten. die bezahlung läuft normal, tz solage genehmigt, ab juni dann vz.
Janina1894
Ach Mist. Irgendwie dachte ich, dass ich eine Antwort gesendet hätte. Vielleicht wird sie mir auch nur nicht angezeigt. Habe mich wohl etwas umständlich ausgedrückt. Sollte ich im Mai 2023 bereits schwanger sein und es meiner Schulleitung erst Ende Juni 2023 mitteilen, erhalte ich trotzdem weiterhin VZ Bezüge, weil ich 1. Juni 2023 wieder auf VZ wechsel, richtig? Da gibt es keine Fristen, dass ich erst 3 Wochen gearbeitet haben muss, oder man es zurücknehmen kann, weil ich vor diesem Punkt schwanger wurde? Danke für die Hilfe :)
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