Laloona123
Schönen guten Tag. Mein Mann und ich planen ein zweites Kind. Ich arbeite jetzt seit dem 1.7.12 halb Tags in einer Arztpraxis,vorher dort auf 400€ Basis. Wenn ich jetzt absetze und schwanger werde,würde ich es meinem chef nach der 12.ten Woche sagen. Nun mein Problem,ich habe gelesen das wenn mein chef es weiß,er mich nicht kündigen darf,erst nach der Elternzeit. Mein chef hört wohl nächstes Jahr auf,vllt zum Sommer,vllt Ende des Jahres? Sein Sohn wird wohl die Praxis übernehmen? Wie verhält es sich nun? Wenn er noch vor dem Mutterschutz auf hört? Muss der Sohn mich übernehmen? Oder bin ich dann einfach so kündbar? ALG 1 würde ich dann bestimmt nicht bekommen denn ein Jahr hatte ich schon den vollen Anspruch?! Danke schon mal im vorraus ,Janina
Hallo, ich würde es auch erst einmal nicht sagen. Der neue Chef tritt bei einer betriebsübernhame voll in die Rolle des alten Chefs. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wenn der Sohn die Praxis übernimmt, dann muss er auch Dich übernehmen. Kündbar bist und bleibst Du nicht. Erst nach der EZ kann er Dich ggf. mit den entsprechenden Kündigungsfristen kündigen! LG Sabine
Laloona123
Danke für die Antwort =) Also der Sohn soll die Praxis übernehmen aber ich kann mir fast garnicht vorstellen das der Sohn mich schwanger übernehmen muss? Wäre für mich nartürlich gut aber kanns mir nicht vorstellen?! Müsste der Nachgänger grundsätzlich alle übernehmen oder speziell mich weil ich nicht kündbar wegen der Schwangerschaft bin? LG Janina =)
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