Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit wegen weiterer Schwangerschaft beenden - Anspruch Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit wegen weiterer Schwangerschaft beenden - Anspruch Mutterschutz

Dani1504

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Hallo Frau Bader, das leidige Thema ist ja momentan häufiger im Internet und diversen Foren zu lesen. Meine Frage hierzu: Ist das Gesetz denn nun eigentlich schon durch, wonach es Arbeitnehmerinnen in Elternzeit nunmehr gestattet ist, während der Elternzeit für Kind 1 diese zu beenden um den Mutterschutz für Kind 2 voll in Anspruch zu nehmen und daraufhin ab Entbindung für Kind 2 in Elternzeit zu gehen? Ich stehe nämlich derzeit vor dem "Problem", dass mein weiterer Mutterschutz Anfang Oktober beginnen würde und ich mir eigentlich nicht die Chance auf Zahlung von Mutterschaftsgeld durch meinen Arbeitgeber (die 13 Euro kalendertäglich von der Krankenkasse bekomme ich ja so oder so) entgehen lassen möchte.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, ist es! http://www.juris.de/jportal/docs/news_anlage/gportal/bilder/bgbl1/bgbl112s1878.pdf Liebe Grüße, NB


Dani1504

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Erstmal vielen Dank Frau Bader für Ihre schnelle Rückantwort! Da sich das Mutterschaftsgeld ja nach den letzten Monatsgehältern bestimmt und ich seit Mitte 2010 in EZ für Kind 1 bin würde das bedeuten ich hätte Anspruch auf Zahlung von Mutterschaftsgeld unter Berücksichtigung meiner Monatsgehälter vor der ersten Entbindung 2010. Oder ist das jetzt wieder wörtlich auszulegen und ich bekomme tatsächlich nur die 13 Euro täglich von der Krankenkasse und nichts vom Arbeitgeber, weil ich die letzten Monate nicht gearbeitet habe... Das ist wirklich wieder ein Thema zum Mäusemelken... sämtliche Stellen bei denen ich mir Rat erhofft hatte, konnten bzw. wollten mir nicht weiter helfen. Selbst meine Krankenkasse bei der ich dachte, die müssten das ja eigentlich 100 prozentig wissen, da diese ja aufgrund des Umlageverfahrens meinem Arbeitgeber wieder das Mutterschaftsgeld erstatten würden, konnten/wollten mir nicht wirklich weiter helfen. Da ich denke, dass sicherlich mehrere Frauen derzeit über dieser Wissenslücke brüten, wollte ich das Thema hier einfach nochmal ausführlich klären.


Sonni74LS

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Dazu kann ich Dir sagen, meine Elterngeldstelle hat mir folgendes geraten: - Bescheinigung vom Arzt über den mutmaßlichen Entbindungstermin (bekommt man 7 Wochen vor ET) nicht nur an die Krankenkasse senden sondern kopieren und die Kopie mit einem Anschreiben zur Beendigung der ersten Elternzeit pünktlich zur MuSchFrist an den AG senden. - Da ja dadurch das Arbeitsverhältnis wie vor Kind 1 wieder auflebt, müssen auch die Gehälter aus dem Mutterschutz vor Kind 1 genutzt werden um das Mutterschaftsgeld für Kind 2 zu berechnen. Zur Not kann man die Gehaltsbescheinigungen ja auch noch einmal aus dem Jahr 2010 kopieren und mitsenden! - Selbst die Krankenkassen sind noch nicht ausreichend informiert! LG; sonja


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