Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwangerschaft mitteilen und Kündigungsschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwangerschaft mitteilen und Kündigungsschutz

AugustBaby2010

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Eigentlich ist nicht nur eine Frage sondern 2 bzw. Sogar 3 : 1. Ich bin in der 18.ssw und derzeit azubi und schließe die Ausbildung am 23.1 ab. Meinen Festvertrag ab 24.1 habe ich heute bekommen und wurde beidseitig unterzeichnet. Mein Arbeitgeber weiß noch nichts von der Schwangerschaft. Kann er mich kündigen,wenn ich es ihm am 24.1 bei Arbeitsantritt sage, mit der Begründung dass ich es hätte früher sagen müssen? Gibt es ein Gesetz (ggf. Paragraph) das belegt, dass ich es nicht früher hätte sagen müssen? Oder wäre er im recht? 2. Würde ich ihm von der Schwangerschaft schon heute, also vor Beginn des Festvertrages erzählen, könnte er dann den vertrag rückgängig machen? Oder zählt der Kündigungsschutz auch für den Vertrag auch wenn er noch nicht begonnen, jedoch mit unterzeichnetem Datum 08.01.15 und arbeitsbeginn 24.1.15 gemacht wurde? 3. Muss man die 6 Wochen Mutterschutz vor dem ET einhalten oder kann man diese gegebenenfalls verkürzen solange es einem gut geht? Vielen lieben dank vorab Jacqueline


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Nein, nicht sagen und unterschreiben 2. Wenn der Vertrag noch nicht unterschrieben ist, sie nicht zwingender zu tun. Wenn in eine mündliche Zusage erteilt hat, wie das beweisen und das könnte schwierig werden. 3. Vor der Geburt kann man auf den Mutterschutz verzichten. Liebe Grüße NB


Pünktchensmama

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Hallo, man soll zeitnah dem AG von einer bestehenden Schwangerschaft berichten. Eine Frist gibt es nicht, allerdings geht es auch um das Vertrauen zwischen AN und AG, da muss jeder selbst entscheiden wie er dieses Verhältnis haben möchte. Es ist aber auch nicht verboten sich mit bestehender Schwangerschaft für einen Job erstmals zu bewerben und einen Vertrag zu unterschreiben. Ob das nun die “feine englische Art“ ist steht auf einem anderen Blatt. Der Vertrag gilt meines Wissens ab da wo er unterschrieben wurde, nicht ab Antritt. Ein Kündigungsschutz gilt sogar bei einer Kündigung, wenn man nachweisen kann, dass man schwanger ist (natürlich keine fristlosen Kündigungen weil z. B. geklaut wurde). Befristete Verträge laufen allerdings einfach aus. Lt Mutterschutzgesetz könntest du dich für die sechs Wochen vor der Entbindung ausdrücklich bereit erklären zu arbeiten, das kannst du auch jeder Zeit widerrufen. Ob das allerdings für dich sinnvoll ist musst du sagen. Schwer das so früh in der Schwangerschaft zu entscheiden. Alles Gute


AugustBaby2010

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Vielen Dank für Ihre Antwort. Den Vertrag ist beidseitig seit 08.01.2015 unterschrieben - am 12.01.2015 habe ich nun meine Schwangerschaft gebeichtet. Den Vertrag habe ich ja nun somit zuhause als "Beweis". D.h. nun kann der AG mich nicht mehr kündigen? Vielen Dank vorab AugustBaby2010


AugustBaby2010

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D.h. auch wenn der am 08.01.2015 schriftliche Vertrag der geschlossen wurde erst ab 24.01 (Beginn des festen Arbeitsverhältnisses) gültig ist, kann der AG diesen nun nach Bekanntgabe der SS nicht mehr kündigen?


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