Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsschutz bei erneuter Schwangerschaft in TZ bei zweitem AG

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigungsschutz bei erneuter Schwangerschaft in TZ bei zweitem AG

sebiotec

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Hallo, ich befinde mich in einem Teilzeitarbeitsverhältnis währen meiner laufenden Elternzeit bei einem anderem Arbeitgeber (EZ ist für Kind 1). Nun bin ich erneut schwanger :-). Dies habe sofort beiden AG mitgeteilt. Beim zweiten AG habe ich vor Bekanntgabe der 2. Schwangerschaft eine schriftliche Zusage erhalten, auch hier unbefristet übernommen zu werden. Diese Vereinbarung wurden nun ohne Ankündigung / Begründung gekündigt. Besteht hier nicht auch ein Sonderkündigungssschutz in der Schwangerschaft... Ist doch was anderes als "nur Elternzeit", oder sehe ich dies falsch? Vielen Dank für eine kurze Einschätzung


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, was wäre denn ohne die neue SchwS gewesen? Hätten Sie dann beide Tätigkeiten ausgeübt? Zu wann wurde denn von AG 2 gekündigt? Auch in der EZ besteht Kü-Schutz - aber ich verstehe nicht, wann er was gekündigt hat Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Kündigungsschutz ja, aber ein befristeter Vertrag kann auslaufen. Was genau ist es bei Dir ? So wie ich es rauslese wolltest Du nach der Elternzeit bei Job 2 blejben? Da Du die Elternzeit von Kind 1 zu Beginn des neuen Mutterschutzes beenden solltest um Mutterschutzgeld aus dem Vollzeitvertrag zu erhalten wäre Job 2 ja eh weg. Ist doch auf die Elternzeit befristet. Beschreibe mal bitte genauer.


sebiotec

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Hallo Sternenschnuppe, vielen Dank für die schnelle Antwort! Also: Arbeitsvertrag AG2 ist klar befristet bis Ende EZ Kind1. ABER: Zusatzvertrag enthält Entfristung bei Ablauf der EZ Kind1 (nach der Geburt Kind2) und nachgewiesener Kündigung beim AG1. Dieser Zusatzvertrag wurde nun bei Bekanntwerden von Schwangerschaft 2 einseitig spontan gekündigt. Job2 gefällt mir gut, weshalb mich diese Kündigung der Zusatzvereinbarung hart trifft und mich aufregt.


Sternenschnuppe

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Verstehe ich total. Ist der Zusatzvertrag terminiert ? Steht da ein Datum ab wann er startet? Wenn das unterschrieben ist darf es nicht einseitig widerrufen werden. Job 1 müsste dazu aber natürlich gekündigt werden zu diesem Datum dann wenn vorhanden. Die Gretchenfrage ist: Wie viel Spass macht der Job dann noch nach diesem Vertrauensverlust und wenn Du dagegen vorgehst? Alleine mit ungünstigen Arbeitszeiten werden sie Dich sonst ganz legal später los. Oder sind die fest im Vertrag angegeben? Daher stellt sich eher die Frage ob es sinnvoller ist dies nun zahneknirschend und fluchend ( zu Recht ) zu akzeptieren, bei ALG1 volles Elterngeld mitnehmen und in der Elternzeit was anderes zu suchen oder AG 1 zu wählen. AG2 scheint auf den ersten Blick verbrannt Sonst stehst Du am Ende ganz ohne Job da. Verstehst Du was ich meine? Auch wenn das Recht auf Deiner Seite ist ( Frau Bader antwortet sicher bald selbst ) , ist die Frage ob das Risiko nicht größer ist wenn man es durchsetzt.


sebiotec

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Hallo Sternenschuppe, vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Leider hat Frau Bader bisher keine Zeit gefunden. Das kommt aber vielleicht noch..... Du hast vollkommen recht, dass ich mir die Frage nochmal stellen muss, ob eine derart verkorkste Situation bei AG2 wirklich hilfreich wäre. Die Arbeitszeiten sind nicht von AG2 vorgeschrieben, nur die max. Höhe von 30 h/Woche. Für mich ist es aktuell eine Frage, ob AG2 das überhaupt darf. Habe folgendes gelesen: "Kündigungsschutz besteht nicht während eines Teilzeitarbeitsverhältnisses in der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber." (Ratgeber vom Bundesministerium). Das bezieht sich meiner Meinung nach aber ja nur auf Elternzeit und nicht, wenn ich weider schwanger bin.....


Sternenschnuppe

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Das mit dem nicht vorhandenen Kündigungsschutz wusste ich gar nicht. Geht das da aber um Schwangerschaft bei anderem AG in Elternzeit beim Hauptarbeitgeber ? Ohne Schwangerschaft macht Dein Zitat Sinn, denn dann gibt es da natürlich keinen Kündigungsschutz aufgrund Elternzeit woanders. Mit den Stunden meine ich ob in Deinem Vertrag drinsteht wie : Arbeitszeit zwischen 08.00h - 12.30h Steht das nicht drin, dann können sie Dir danach mal eben Spätschichten und Wochenenden verpassen, wo Du möglicherweise keine Betreuung hast. Hätte ich beim ersten Kind, habe dann kündigen müssen. Man hat keinen Anspruch auf Arbeitszeiten innerhalb der Betreuungszeiten. Das wäre dann ein völlig legales Mittel Dich nach der Elternzeit loszuwerden. Und dann wäre AG auch weg, weil Du den ja kündigen musst. Hoffe das war verständlich. Meistens ist Frau Bader nach 3-4 Tagen da spätestens :-)


Sternenschnuppe

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Nochmal zum Zitat, gerade noch einmal Deinen Text gelesen. Wie oben gesagt, rechtlich wirst Du wohl damit durchkommen wenn Du es bereits schriftlich hast. Nur zu welchem Preis. Ich persönlich würde da gar nicht mehr arbeiten wollen. Was ist denn mit AG 1 ? Du hättest ja auch in der neuen Elternzeit bei AG1 genug Zeit sonst was Neues zu suchen. Mit passender Kinderbetreuung kannst Du sogar ALG1 in Elternzeit bekommen.


sebiotec

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Hallo Frau Bader, ohne erneute Schwangerschaft hätte ich mich entscheiden müssen. AG 2 hatte durch Zusatzvertrag ermöglicht, dass ich in unbefristete Anstellung nach Ende EZ1 übernommen werden kann. Diese Zusatzvereinbarung wurde nach Bekanntmachung von SchwS 2 einseitig gekündigt. Begründung: keine Planungssicherheit mehr für AG2. Arbeitsverhältnis von AG2 (TZ in EZ) endet nach Geburt aus SchwS2. AG1 hat nichts gekündigt. Meine Frage war daher: Darf AG2 nach Bekanntgabe SchwS einen Zusatzvertrag einseitig kündigen (ich hatte den doch auch unterschrieben). Daher endet mein Arbeitsverhältnis ohne Möglichkeit der unbefr. Übernahme. (Kommt mir einer Kündigung gleich vor). LG


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