Mitglied inaktiv
Ich arbeite bei einer Stadt im öffentlichen Dienst als Sozialarbeiterin im Jugendamt in einem bis längstens Ende 2010 befristeten Vertrag (Zuweisung eines Mitarbeiters in ein anderes Amt). Würde ich jetzt schwanger werden und dann 2009 ein Kind bekommen und im Frühling 2010 wieder arbeiten wollen, wie ist das dann. Dürfen sie wenn ich schwanger bin meinen Vertrag beenden oder frühzeitig auflösen wenn ich in Elternzeit bin, so dass ich nicht mehr zurückkommen könnte. Oder könnte ich Anfang/Mitte 2010 zurückkommen und den Vertrag bis Ende 2010 zu ende arbeiten? Hätte gerne ein Kind, habe aber Angst, dass ich dann meine eigentlich ohne Schwangerschaft bis Ende 2010 sichere Stelle verlieren würde. Danke für die Antwort! Luisa
Hallo, normalerweise endet ein Vertrag auch bei SS/ EZ. Im öff. Dienst kann sich aber der Vertrag, je nach Dienstherr, verlängern. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, was genau steht im Vertrag? Ein Enddatum? Dann ist dieses verbindlich. "längstens bis Ende..."??? Ohne weitere Zusätze ist das keine wirksame Vereinbarung, da unklar ist, wie lange die Beschäftigung dauert. Gruß, Speedy
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