Jennyp84
Liebe Frau Bader Ich habe mehrere Jahre in einer kita vollzeit gearbeitet. Es waren immer zeitverträgen für ein jahr. Als ich 2012 schwanger wurde hatte ich sofort beschäftigungsverbot. Mein vertrag wäre etwa ein halbes jahr später ausgelaufen allerdings bekam ich dann plötzlich einen festvertrag für meine vollzeit stelle. Nach etwas über 3 Jahren naxh der geburt bin ich wieder arbeiten gegangen allerdings nur 19.5 Stunden. Hierzu habe ich einen änderungsvertrag unterschrieben in dem steht das der Arbeitsvertrag geändert bzw ergänzt wird und ich vom 1.8 2016 bis 31. 7 2017 19.5 Stunden arbeite was danach padsiert steht nicht drinn. Mündlich habe ich letzte woche eine zusage bekommen dass ich ab august auf wunsch 25 stunden habe.jetzt mein Problem. Ich glaube ich bin schwanger und werde mit sicherheit sofort ein beschäftigungsverbot bekommen.was passiert jetzt ab August. Werde i h weiter nach 19.5 Stunden bezahlt oder nach 25 stunden obwohl nichts schriftlich ist. Oder sogar vollzeit wegen meinem festvertrag oder gar nicht mehr und bin arbeitslos weil der zeitverträgen ausläuft. Bin jetzt echt total unsicher. Danke für die antwort
Hallo, Frage ist, ob die TZ schon verbindlich vereinbart ist - dann bekommen Sie in einem BV diesen Lohn. Bitte beachten Sie, dass der AG gehalten ist, Sie umzusetzen, zB in die Verwaltung Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ist es ein Zusatzvertrag zum Festvertrag oder ein neuer Vertrag der den alten aufhebt ? Das kannst nur Du wissen.
Jennyp84
Das kann ich gar nicht sagen. Da steht nur änderungsvertrag und der Vertrag wird geändert bzw ergänzt. Mehr nicht
Sternenschnuppe
Ok, was steht da ganz genau ? Den Wortlaut bitte. Ergänzt heißt der andere ist noch gültig. Wird nur die Arbeitszeit geändert ?
Jennyp84
Ok oben steht Stadt h. Änderungsvertrag Zum Arbeitsvertrag vom In der Fassung des änderungsvertrages vom Zwischen der Stadt h. Vertreten durch den Oberbürgermeister und Frau p. Dann steht da Der Arbeitsvertrag wird wie folgt geändert bzw ergänzt Ab dem 1. August 2016 bis zum 31.Juli 2017 beträgt nach Vereinbarung des kinderbildungsgesetzes in Absprache mit der Mitarbeiterin die regelmäßige wochenarbeitszeit ausschließlich pausen durchschnittlich 19.5 Stunden. Dann steht da nur nach was jetzt eher unwichtiges wegen Überstunden und das jede Vertragspartei eine Ausfertigung bekommt. Das wars
Sternenschnuppe
Dann ist alles gut. Die Änderung bezieht sich nur auf die Arbeitsstunden, die für diesen Zeitraum reduziert werden. Danach greift automatisch der alte Vertrag im vollen Umfang.
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