Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bin ich kündbar während der Schwangerschaft & ist ein Änderungsvertrag zulässig?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Bin ich kündbar während der Schwangerschaft & ist ein Änderungsvertrag zulässig?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich hab einen unbefristeten Arbeitsvertrag, befinde mich noch in der Probezeit und hab meinem Arbeitgeber meine Schwangerschaft mitgeteilt. Nun meinte er, entweder, ich unterschreibe eine Änderungsvereinbarung oder ich bekomme die Kündigung. Die Änderung beinhaltet die Kürzung der Wochenstunden auf 20h und dementsprechend weniger Gehalt. Bisher läuft mein Vertrag über 40 Wochenstunden. Er begründete die Änderung damit, dass, wenn ich mal ausfalle, was bei einer Schwangeren öfter mal der Fall sein kann, dass 40h durch eine Vertretung nicht abgedeckt werden kann. Dazu muss ich sagen, dass ich als Fitnesstrainerin in zwei Studios arbeite. Und ich arbeite in meiner Schicht allein. Dass heißt, wenn ich ausfalle ist nicht automatisch Ersatz vorhanden. Mein Chef meinte, wenn es Existenzbedrohend ist, kann er mich aus diesem Grund kündigen. Ich hab die Änderungsvereinbarung noch nicht unterschrieben. Was ist die richtige Entscheidung? Wenn ich die Vereinbarung nicht unterschreibe, kann ich gekündigt werden bzw. werde ich durch diese Änderung des Vertrages kündbar, wenn ich unterschreibe? Ein befreundeter Anwalt hat mir geraten, die Vereinbarung zu unterschreiben, obwohl ich das rechtlich gesehen nicht tun muss. Aber wenn der Arbeitgeber einen Grund für eine Kündigung sucht, wird er sie früher oder später finden, wenn auch nicht auf fairen Wegen. Ich hoffe, man kann mir weiter helfen. Vielen Dank Rowan


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nicht unterschreiben. Eine Schutzregelung wegen Existensbedrohung des AG gibt es nicht. Wenn er Ihnen dummkommt: zum Gewerbeaufsichtsamt, evtl. ein BV wegen Mobbing Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Gerade im Hinblick auf das Elterngeld würde ich gar nix unterschreiben ! Dann fällt Dein Elterngeld rapide !!! Du bist unkündbar solange Du nicht nachweislich die goldenen Löffel klaust.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich nochmal ;-) Wenn er arg Stres macht, dann kannst Du vom FA auch ein Beschäftigungsverbot wegen Mobbing erhalten. Dann kann er eine neue Kraft einstellen, und Du bleibst bei vollem Lohn Zuhause :-)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich rate dir dringen NICHT zu unterschreiben! Ich bin in 2 Schwangerschaften nicht einen einzigen Tag ausgefallen! Du kürzt Dir unnötig Dir zustehende Leistungen. Die Änderungskündigung würde ich allerdings behalten und ein Protokoll für Dich anfertigen, falls Du Dich gegen Mobbing oder eine ungerechtfertigte Kündigung wehren musst. Ggf. kannst Du ja mal zum Gewerbeaufsichtsamt Kontakt aufmehmen und die Fragen, was Du machen sollst. Dann ist der AG schon mal "aktenkundig" und eine Kündgung wird er nicht so leicht durchbekommen. Lass Dich nicht unterkriegen! Désirée


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Vielen Dank! Man ist erstmal geschockt, sowas vom AG zu hören. Und er sagte, wenn ich nicht unterschreibe, müsste er notfalls das Studio schließen, um meinen Vertrag beenden zu können. Und seine Frau übernimmt dann das Studio neu und kann somit neue Leute einstellen, die nicht schwanger sind. Meine Ärztin meinte, 20h arbeiten ist in meinem Fall besser, 40h wären zuviel, da ich gesundheitliche probleme hab. Und der AG ist nicht der Schlechteste. Er meinte auch, dass er mich wieder hoch stuft, wenn ich wieder mehr schaffe. Kann nur daher geredet sein, ich weiß. Aber bisher hat er sein Wort immer gehalten. Hab noch nicht unterschrieben, aber überlege, es doch zu tun. So behalte ich wenigstens meinen Job. Liebe Grüße Rowan


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, ich habe seit Nov. '14 einen Minijob mit 52 h pro Monat. Nun bin ich schwanger und habe dies im Januar bekannt gegeben. Da meine Kollegin ebenfalls im Januar verkündet hat, dass sie kündigt, kam mein Vorgesetzter damals auf mich zu und wollte, dass ich ihre Aufgaben übernehme bis eine Nachfolgerin da ist. Ich sagte schon dama ...

Liebe Frau Bader Ich habe mehrere Jahre in einer kita vollzeit gearbeitet. Es waren immer zeitverträgen für ein jahr. Als ich 2012 schwanger wurde hatte ich sofort beschäftigungsverbot. Mein vertrag wäre etwa ein halbes jahr später ausgelaufen allerdings bekam ich dann plötzlich einen festvertrag für meine vollzeit stelle. Nach etwas über 3 Jahren ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Ich bin noch in Elternzeit. Diese endet in 6 Monaten. Vor meiner Geburt habe ich Teilzeit gearbeitet. Während meiner Elternzeit habe ich einen Antrag von Teilzeit auf Vollzeit gestellt, der nach meiner Elternzeit beginnen soll. Den Änder ...

Hallo Ich habe Anfang Mai eine neue Stelle gesucht.  Mit Kündigungsfrist beginnt diese zum 01.07.24. Nun habe ich festgestellt das ich schwanger bin (nach Vertragsabschluss). Dies habe ich meinem zukünftigen Arbeitgeber gemeldet . Eine Woche später kam eine Vertragsänderung. Anstatt Gruppierungsstufe 3 wird mir nun ein Vertrag mit der Gruppi ...

Sehrgeehrte Frau Bader, Ich bin derzeit (ungeplant aber nun gewünscht) in der 6. Woche schwanger. In den nächsten Wochen würde ich einen änderungsvertrag bekommen (mehr Stunden), der ab dem 01.09.24 mit mehr gehalt in kraft treten würde. Nun würde ich gerne erst den vertrag unterschreiben und abwarten, bis nach dem 01.09.24 und dann meinem Chef ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe im Dezember 2023 mein erstes Kind bekommen und fange nun nächste Woche wieder an zu arbeiten. Teilzeit. Meine Elternzeit geht noch bis 31.12.2025. Es hat sich nun gezeigt, dass ich wieder schwanger bin. Also wollte ich nun, dass die Teilzeit befristet ist bis Ende meiner Elternzeit, damit ich diese frühzeitig zum ...

Sehr geehrte Fr. Bader   Ich bin derzeit in der 36 Woche schwanger meine Firma wo ich beschäftigt war ist wo ich in der 29 Woche Schwangerschaft in Insolvenz angemeldet meine Mutterschutzfrist ist ab dem 11.06.2025 bis 22.07.2025 da der Entbindungstermin steht der 23.07.2025  meine Frage ist wärende ich gekündigt jetzt oder wie läuft das gan ...

Sehr geehrte Damen und Herren,  ich habe meinem Arbeitgeber am 16.06. mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft besteht. Am  26.06. erhielt ich per Post ein Schreiben, dass ab dem 1.08. meine monatliche Funktionszulage für die Unterstützung der Store Managerin entfiele. Mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. In der Änderung zum Anstellu ...

Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen.  Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...

Hallo, ich hatte bis 2021 eine Leistungsposition 40h  inne, ging 1 Jahr in EZ und beantragte eine Rückkehr mit AZ-Reduzierung auf 30h gem. Brückenteilzeit, damit ich meine Stunden nicht verliere. Meine Position wurde neu besetzt, daher wurde für mich eine neue Stabsstelle geschaffen ohne Führungsverantwortung. Ich denke mal eher aus der Not, we ...