Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwangerschaft angeben bei Wohnungssuche?

Frage: Schwangerschaft angeben bei Wohnungssuche?

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bekomme Mitte Dezember mein Baby. Da ich ab Oktober 02 mit meinem Mann in eine neue Wohnung ziehen möchte, sind wir derzeit auf Wohnungssuche. Müssen wir den potenziellen Vermietern sagen, dass ich schwanger bin, oder kann man das Thema unter den Tisch fallen lassen und ihm dann erst im Dezember bescheid sagen, dass das Baby da ist. Und wenn er fragen sollte, muss ich die Wahrheit sagen? (Bei der Jobsuche muss man das ja nicht.) Wäre das ein Kündigungsgrund? Herzlichen Dank im voraus für die Antwort(en?). Liebe Grüße, Madita


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Madita, Fragen, an denen der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat, müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Das sind alle Fragen, mit denen abgeklärt werden soll, ob der Mieter die zukünftige Wohnung bezahlen kann, also Fragen nach dem Einkommen und nach dem (festen) Arbeitsplatz. Die Wahrheit muß der Mieter auch sagen oder schreiben, wenn es darum geht, wer und wieviele Personen in die Wohnung einziehen sollen. Anders bei Fragen, die mit dem Mietvertrag nicht unmittelbar etwas zu tun haben. Hier gehen Vermieter die Antworten nichts an. Fragen, ob Kinder geplant sind, ob die Ehefrau schwanger ist, ob der Ehepartner Ausländer ist, ob Vorstrafen vorliegen, wie man sich die ideale Wohnungseinrichtung vorstellt, ob man Mitglied einer Partei oder eines Mietervereins ist, kann der Mieter beantworten wie er will. Im Klartext: Schummeln erlaubt. Gruß, NB


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