Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger

Frage: Schwanger

SabrinaWichmann89@web.de

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hallo Frau Bader ich habe meine tochter in 2011 bekommen und bin eigendlich in elternzeit bis 2014 und nun habe ich festgestellt das mein Arbeitsplatz nicht mehr gibs. Die firma ist wohl pleite ??? habe das durch andere personen mitbekommen. Und ich bekomme auch kein ans telefon. Ja bis heute habe ich noch keine kündigung bekommen... jetzt bekomme ich nur noch bis mai. 2012 elterngeld... und bin auch nur noch bis da versichert mit meiner tochter... Kann ich mich so nach dem elterngeld arbeitslos melden und arbeitslosengeld beantragen.??? Weil ich bin nun auch wieder schwanger und ich weiß nicht wie es weiter gehen soll bitte helfen sie mir


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenden Sie sich an das Amtsgericht zur Klärung, wer der Insolvenzverwalter ist. Wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, im EU oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft der EU (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr im EU). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen. Liebe Grüsse, NB


Sonni74LS

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Also, ich meine versichert bist Du so lange Du in Elternzeit bist. Ich bekomme ja auch kein Elterngeld mehr und bin immer noch versichert, da in Elternzeit. Wie das mit der Insolvenz deines Arbeitgebers aussieht, ist ja wirklich schleierhaft. Wieso bekommst Du dort niemanden an das Telefon? Ist das nur "Hörensagen" oder ist das schon belegt, dass die Firma insolvent ist? Gibt es einen Insolvenzverwalter? Wenn Du wieder schwanger bist und das nächste Kind bekommst, dann erhältst Du auf jeden Fall auch wieder Elterngeld. Zumindest den Sockelbetrag. Ich, an deiner Stelle, würde erstmal versuchen mich an die Firma zu wenden und nähere Informationen bzgl. der Insolvenz zu erhalten und danach dann mal mit dem Jobcenter sprechen.


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