nessi0603
Hallo Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt. Diese endet am 01.02.2013. Eigentlich wollte ich in Eltern-teilzeit wieder einsteigen, weiß aber dass mir mein AG dies ablehnen wird (Unternehmen mittlerweile unter 15 MA). Ich hätte dann anrecht auf AL-Geld gehabt und meine Elternzeit auf 3 Jahre verlängert. Jetzt habe ich gerade erfahren, dass ich schwanger bin (ET 7/2013)und wir überlegen, ob ich nicht von 2/13 bis zum Mutterschutzbeginn die 3 1/2 Monate wieder Vollzeit arbeiten gehe (das kann ja nicht abgelehnt werden). Sehen sie hier rechtliche Probleme? Was wäre eine Alternative wenn der AG mich los werden will? Abfindung? Hatte mich vorsorglich bereits Arbeitssuchend gemeldet, wann muss ich dem Arbeitsamt die ss mitteilen? (bin erst 5. Woche) Wie verhalte ich mich geg. meinem AG mit der bestehenden SS im Rahmen des mgl. wiedereintritts? Wäre es alternativ möglich, um sich das höhere Mutterschaftsgeld zu sichern, die derzeitige EZ bis zum Mutterschutz zu verlängern? Und dann beantragt man die neue EZ danach, oder wie ist das? Danke im Voraus? Mite freundlichen Grüßen V.S.
Hallo, natürlich haben Sie einen Anspruch darauf, Vollzeit arbeiten zu gehen. Dann haben Sie den Vorteil, entsprechendes MG und EG zu erhalten. Der Arbeitgeber kann nicht kündigen, da Sie schwanger sind. Dem Arbeitsamt würde ich so früh in der Schwangerschaft noch keine Mitteilung machen. Liebe Grüße, NB
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Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std.. Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...
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