Mary281
Hallo, ich habe für meine erste Tochter (21.10.11) 2 jahre EZ beantragt und gehe nun seit 21.10.12 teilzeit in EZ mit 15 Std/Woche arbeiten (zurzeit wird noch resturlaub abgebaut). nun bin ich wieder schwanger und mein ET ist der 6.5.2013. Letzter Arbeitstag wäre dann Ende März. Bisher weiß mein AG noch nichts von der Schwangerschaft, allerdings muss ich das schnellstmöglich mitteilen, da man es bald nicht mehr verbergen kann. Weiß nur nicht wie ich mich verhalten soll bezüglich des neuen MS?? MUSS oder sollte ich dann die EZ vor dem neuen MS beenden? und mein AG muss zustimmen?? und dann erhalte ich wieder normal das Geld von der krankenkasse + den zuschuss (natürlich nur vom Teilzeit-Gehalt??) und elterngeld wird dann anteilig von oktober bis februar und der rest vor der ersten EZ berechnet richtig?? vielen dank für ihre Antwort
Hallo, 1. Da das Kind im Jahr 2013 geboren wird, können Sie die Elternzeit am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Sie erhalten dann Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber. 2. Das Elterngeld bestimmt sich nach dem Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Liebe Grüße, NB
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