poempel
Hallo, meine Frau ist schwanger mit unserem zweiten Kind. Unser Sohn ist 1 1/4 Jahre alt und sie befindet sich in der für 3 Jahre beim Arbeitgeber angemeldeten Elternzeit. Da sie jetzt kein Einkommen hat würde Sie nach meinem Verständnis nach der Geburt den Mindestsatz an Elterngeld bekommen. Besteht die Möglichkeit bei Ihrem Arbeitgeber die aktuelle Elternzeit zu beenden und sich direkt ein Beschäftigungsverbot geben zu lassen? Sie ist Erzieherin, darf also während der Schwangerschaft nicht in Einrichtungen mit Wickelkindern arbeiten, ein Beschäftigungsverbot ist also üblich und wurde auch während der ersten Schwangerschaft vom Arzt verordnet. Mit dem Beschäftigungsverbot würde Sie ab sofort volles Gehalt bekommen und in der Elternzeit auch eine ganze Menge mehr als der Mindestsatz. Sollte man diese "Strategie" offen mit dem Arbeitgeber diskutieren oder besser Elternzeit beenden und 2 Wochen später mit dem Beschäftigungsverbot kommen? Vielen Dank vorab für die Unterstützung!
Sternenschnuppe
Öhm, das erfüllt den Straftatbestand des Betruges. Ihr wollt Euch einen finanziellen Vorteil verschaffen. Erschleichen von Leistungen. Gaaaaanz schlechte Idee und fliegt zudem sofort bei der Krankenkasse auf. Die Rücknahme der Elternzeit wird dort vom AG gemeldet und danach soll die Kasse den Lohn ersetzen. Zum neuen Mutterschutz darf sie die Elternzeit legal beenden und erhält dann das Mutterschutzgeld.
poempel
Ist das dann tatsächlich schon betrug? Könnte ja auch sein, dass man noch nichts von der Schwangerschaft wusste. Natürlich möchte ich dadurch einen finanziellen Vorteil haben, aber deswegen muss das ganze ja noch nicht illegal sein. Wenn ich mit Kenntnis der Schwangerschaft die Steuerklasse wechsele um mehr Elterngeld zu bekommen ist das ja auch erlaubt.
Sternenschnuppe
Du willst es gar nicht verstehen oder ? Ein BV ist dafür da dass Schwangere nicht benachteiligt werden. Nicht damit sie sich bevorteilen gegenüber denen die keines bekommen würden. Oder was macht die Bürokraft die schwanger ist im zweiten Jahr der Dreijährgen Elternzeit ? Die hat dann Pech gehabt weil sie nicht schummeln kann? Deine Frau ist bereits schwanger, die Krankenkasse wird das genau , ganz genau prüfen. Und keine Leistungen erbringen.
poempel
Naja, so gesehen ist meine Frau ja jetzt benachteiligt, weil sie in dem Beruf, den sie gelernt hat nicht arbeiten kann. Wenn ich es nicht einsehen wollen würde, hätte ich die Frage hier ja gar nicht stellen müssen. Es ist nur immer ein sehr schmaler Grat zwischen "kluger Trick" und "illegal" im deutschen Recht (siehe Steuerklassenwechsel). Vielleicht kann sich deshalb Frau Bader noch mal zu dem Thema äußern.
malini
Frau Bader hat es schon so oft beantwortet, die EZ darf nicht in dem Wissen um eine Schwangerschaft und daraus folgendem BV vorzeitig beendet werden. z. B. hier: http://m.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?forum=recht&id=136601&suche=Besch%E4ftigungsverbot&seite=6
Colien07022004
Deine Frau ist doch nicht benachteiligt? Ihr habt doch die EZ auf 3 Jahre gelegt und dann ein Kind gezeugt. Wissentlich und das ist doch der Punkt. Die Schwangerschaft ist euch bekannt und deshalb ist es Betrug? Was ist denn für dich per Definition Betrug? Man erschleicht sich einen Vorteil ohne das es 3te wissen, wüssten es 3te, wäre es ja kein Betrug. Der AG kann dem schon zustimmen aber die Krankenkasse nicht, sie wird gehörig Widerspruch einlegen und dann steht ihr da! Zum neuen Muschu kann legal die EZ beendet werden.
Mitglied inaktiv
Deine Frau hat doch keinen Nachteil. Sie hat von Anfang an gesagt, ich will 3 Jahre Elternzeit und verzichte in dieser Zeit - sobald Elterngeld ausgelaufen ist - auf Einkommen. Sie hätte auch sagen können, ich gehe nachdem Elterngeld - innerhalb der Elternzeit - Teilzeit arbeiten. Wollte sie aber nicht. War ihr also klar das sie für die Zeit kein Geld bekommen wird. Warum sollte sie jetzt also Geld bekommen - wenn sie vorher mit nichts zufrieden war? Sie bekommt also jetzt genau das was sie eben dem Arbeitgeber von Anfang an auch so gesagt hat. Wo ist da der Nachteil? Hätte sie beim Arbeitgeber entsprechend Teilzeit innerhalb der Elternzeit angemeldet, würde sie eben - dank BV - das Teilzeitgehalt bekommen. Hat sie aber eben nicht, also steht ihr das auch nicht zu. Halt blöde von ihr geplant. Teilzeit hätte sie aber auch rechtzeitig beim Arbeitgeber melden müssen - ihr Fehler das sie das nicht gemacht hat oder eben nicht wollte. Jetzt kann sie zum neuen Mutterschutz die Elternzeit abbrechen - und bekommt so zumindestens das volle Mutterschaftsgeld. da hat sie also sogar einen Vorteil. War früher so nicht möglich.
Mitglied inaktiv
Davon ab, sie kann immer noch zum Arbeitgeber hingehen, sagen ich würde gerne innerhalb der Elternzeit arbeiten und sich von ihm das OK geben lassen das sie woanders arbeitet. Sie muss ja nicht als Erzieherin arbeiten, kann sich auch was anders suchen. Immerhin, sie ist nur schwanger, nicht krank. Und in vielen Berufen arbeiten die Frauen eben bis zum Mutterschutz. Wenn die Kinderbetreuung gesichert ist, der Arbeitgeber so zustimmt, kann sie so wenigstens das neue Elterngeld noch etwas erhöhen.
Sternenschnuppe
Es gibt gar keine Kinderbetreuung, es soll nur das Geld bitte fließen. Aber wer betrügen will, der wird es eh versuchen. Unsere erklärungen wollen ja nicht ankommen. Ein Hoch auf die Vorbildfunktion ..
poempel
So, vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Nur um noch mal klar zustellen: ich möchte hier keinesfalls vorsätzlich betrügen. Wie bereits erwähnt gibt es meistens eine sehr dünne Grenze zwischen "schlau gemacht" und "illegal". Die Unterstellungen dass wir das sowieso durchziehen werden verbitte ich mir. Ich wollte hier lediglich die finanziellen Möglichkeiten abklopfen.
Nici
Hallo, auch ich würde davon dringenst abraten. Liebe Grüße NB
sterntaler82
Tja hast ja deine Antwort von Frau Bader!
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