Mitglied inaktiv
Hallo, meine Tochter ist im August 2007 geboren und ich beziehe bis August 2008 Elterngeld. Jetzt bin ich erneut schwanger und das Baby kommt wieder im August 2008. Wie berechnet sich da mein weiteres Elterngeld fürs 2. Kind? fleur80
Hallo, sorry, das kann ich kaum glauben. Aber geben Sie es doch mal im EG-Rechner bei www.bmfsfj.de ein. Ich zitiere das Ministerium: Mehrkindfamilien erhalten einen Geschwisterbonus. Dieser trägt in mehrfacher Hinsicht den besonderen Bedürfnissen dieser Familien Rechnung: Erstens werden bei der Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes neben Zeiten des Mutterschaftsgeldbezugs insbesondere auch Zeiten des Elterngeldbezugs ausgeklammert. Ein Absinken des Elterngelds durch das in diesen Zeiten geringere oder fehlende Erwerbseinkommen wird so vermieden. Zweitens wird das danach zustehende Elterngeld um 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro im Monat erhöht. Und drittens wird dieser Erhöhungsbetrag abhängig von der konkreten Familiensituation gewährt. Der Anspruch besteht solange, wie mindestens ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren mit im Haushalt lebt. Bei zwei oder mehr älteren Geschwisterkindern genügt es, wenn mindestens zwei das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Geburtenabstand zu dem Kind, für das jetzt Elterngeld beantragt wird, kann dann also sogar größer als drei Jahre sein. Mit dem Ende des Monats, in dem das ältere Geschwisterkind seinen dritten bzw. sechsten Geburtstag vollendet, entfällt der Erhöhungsbetrag. Der Grundbetrag des Elterngelds läuft weiter bis zum Ende des Bezugszeitraums von zwölf oder vierzehn Monaten. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, Du bekommst den Sockelbetrag von 300 Euro + Geschwisterbonus. LG Sibs1
Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe Informationen,dass ich weitere 12 Monate die gleiche Summe bekomme,da ich ja auch keine Möglichkeit hatte zu arbeiten.Man zählt dabei erneut das Durchschnitseinkommen der Geburt vor dem ersten Kind. Wollte nur noch mal die Bestätigung eines Fachmanns.
Mitglied inaktiv
Hallo, die Info mit den 12 Monaten vor der ersten Geburt habe ich auch. Da ich zwei unterschiedliche AUssagen von der Elterngeldstelle bekommen habe, habe ich extra bei der Regierung angerufen und diese hat mir die 12 Monate bestätigt. Also bekommen wir nochmal das gleich Elterngeld. Liebe Grüße
Mitglied inaktiv
Hallo N. Bader, wie verhält sich die Auszahlung wenn das Elterngeld auf 24 Monate gesplittet wurde und das 2. Kind in dieser Zeit geboren wird (z.B. im 20.Monat nach der ersten Geburt)? Wird dann auch der Bezugszeitraum des 1. Kindes zur Berechnung genommen (der Eltergeldbezug würde also ausgeklammert wie oben beschrieben)? Vielen dank für ihre Antwort Mfg runesneffe
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