_marli2014_
Hallo Frau Bader. Ich beziehe aktuell Elterngeld, habe es auf zwei Jahre gesplittet und erhalte die letzte Zahlung Anfang März 2017. Nun bin ich erneut schwanger, Entbindungstermin wird Ende Januar 2017 sein. Seit 01.05.2016 befinde ich mich in keinem Arbeitsverhältnis mehr, bin in meiner Elternzeit wg Firmeninsolvenz gekündigt worden. Bekomme ich trotzdem noch bis einschließlich März 2017 das gesplittete Elterngeld? Oder wird das mit Eintritt in den erneuten Mutterschutz nicht mehr gezahlt? Mutterschaftsgeld werde ich vor und nach der Geburt nicht erhalten, da ich bis zum ET in keinem neuen Arbeitsverhältnis stehe. Muss ich die Elterngeldstelle über meine neue Schwangerschaft informieren? Danke für Ihre Antwort!
Hallo, alles gut - Sie bekommen das EG weiter Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Hey du bekommst bis März 2017 dein elterngeld vom ersten Kind.Hat ja nichts mit dem 2 Kind Zutun EG stelle musst du nicht Informieren.Nur später wenn das Kind da ist mit auf den Vertrag schreibem dann gibt's Geschwisterbonus 75€ Monat bis daa grosse Kind 3 ist.lg
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