Suserl81
Hallo Frau Bader, Ich Bekomme Elterngeld plus, Kind 05.10.15 geboren. Hab auf 2 Jahre gesplittet, Also ingesamt bis aug 2017. Berechnungsgrundlage war das Kalenderjahr 2014, da ich noch ein Nebengewerbe angemeldet hab! Wie ist das jetzt wenn ich im 2. Auszahlungsjahr schwanger werde, sagen wir bis spätestens 08/17 geboren, sodass ich dazwischen nicht mehr arbeiten werde. Bekomme ich dann das Elterngeld auch von der Grundlage 2014? Ich arbeite nebenbei als personaltrainerin, auch jetzt schon... Aber ganz wenig, nur Ca 200€ im Monat. Oder würde mein neues Elterngeld dann von diesen 200€ nebeneinkommen berechnet werden? Oder bekomme ich nur diese 300€ mindestsatz? Würde ich auch diesen Geschwister Bonus bekommen, trotz Höchstgrenze die ich zum Glück für Baby 1 bekomme? Vielen Dank für Ihre Antwort! Ich hab mir jetzt im Forum alle Konstellationen durchgelesen aber nix trifft auf mich zu...bin total verwirrt... Lieben Gruß
Hallo, angerechnet wird nur das 1. Jahr EG. Es zählen dann wegen der Selbständigkeit der letzte abgeschlossene Wirtschaftszeitraum. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Bei Elterngeld-Plus zählen die Monate der zweiten Hälfte - also typischerweise alles nach dem 1. Geburtstag dann - mit 0 in die Berechnung, wenn Du nicht arbeitest bzw. mit dem entsprechenden Einkommen. Sind das weniger als 12 Monate, werden die Monate vor der EZ von Kind 1 herangezogen. D.h .je "später" Du schwanger wirst, desto mehr 0-Runden wirst Du in der Berechnung haben. Einkommen hast Du ja aber, wenn auch nur 200 EUR. Die werden aber nicht reichen, um den Mindestsatz von 300 Euro anzuheben, denn der ist ja schon höher als Dein Einkommen in diesem Fall. Geschwisterbonus bekommst Du egal wie viel Elterngeld du bekommst bis das 1. Kind 3 Jahre alt ist. Bei Höchstsatz kommen genauso 10% drauf wie bei Mindestsatz. LG Lilly
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