Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, das Arbeitsamt hat mir die Maßnahme f. Reha zur Eingliederung f. Behinderte abgebrochen.Begründung v. AA nicht vermittelbar-bin ich jetzt auch nicht-da es in Akten steht,Mutterschutzgesetz zählt nicht,Kostenverursacher-gemeint andere haben dadurch Nachteile.Auch ich hab Nachteile,bisher keine Angebote vom AA wo Beschäftigung möglich wär, alleinerziehend und beziehe Arbeitslosenhilfe und als Behinderter wird man auch von Arbeitsleben und anderem ausgeschlossen. Ist diese Verfahrensweise von AA ihnen bekannt und welche Hilfe kann ich erwarten. Vielen Dank für Ihre Hilfe Mit freundlichen Grüßen Lolitta
Liebe Lolitta, ich weiß jetzt nicht, warum dies geschehen ist, finde es aber merkwürdig. Ich rate zur folgenden Vorgehensweise: wenn Sie meinen, die Maßnahmen fortführen zu können, legen Sie Widerspruch gegen den Bescheid ein (Rechtsmittelbelehrung). Dann wird die Sache noch mal überprüft. Viel Glück, NB
Mitglied inaktiv
Hallo NB,danke für Ihre Antwort. Rechtsmittel hab ich mit Anwalt eingelegt. Anwalt hat bisher noch keine Antwort vom AA erhalten bzw. Stellungs-name.Ich find dies sehr merkwürdig. Leider bin ich seit 23.11.2001 im Muttersch,Entb. ca. 4.01.2002.So kann man auf Antwort v. AA warten.Damals hatte ich eine schriftliche Einladung zur Anhörung erhalten,ich hab in 4 Wochen Einspruch eingelegt und man teilt mir mit -Widerspruch abgelehnt, da es kein Verwaltunsakt sei. Was trifft hier zu und was erwartet mich noch? Danke f. Ihre Hilfe M.Frdl. Gr. Lolitta
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