Mitglied inaktiv
hallo frau Bader ich hätte eine frage zum Bezug nach Leistungen. Ich bin Mutter einer 20 monate alten Tochter und in Elternzeit. ich habe Elterngeld für ein Jahr bezogen dann aber gemerkt dass ich mich auch ein weiteres Jahr um meine Tochter kümmern möchte da ich alleinerziehend bin, bin ich gezwungendermaßen in die Leistungen des Jobcenters gerutscht. Jetzt meine Frage welche Leistungen kann und darf ich beantragen. In welcher Höhe wird das Elterngeld ausfallen bzw hab ich trotz ruhendem Arbeitsverhältnis überhaupt Anspruch auf Elterngeld? lg
Hallo, das EG ist doch aufgebraucht. Sie können jetzt H IV, Wohngeld, Unterhaltsvorschuß beantragen. Wenn der KV nicht leistungsfähig ist. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
In erster Linie ist der Vater des Kindes finanziell für euch zuständig. Auch wenn getrennt, nicht verheiratet und nicht zusammenlebend. Er muss also erst einmal seine Finanzen offenlegen. Elterngeld musst du beantragen, wird der Mindestsatz sein, da dieser aber nicht erarbeitet wurde wird der voll als Einkommen angerechnet.
mellomania
du hast es doch für ein jahr bezogen und damit ist dein elterngeld durch...
Mitglied inaktiv
lies dir meine Frage nochmal durch und dann antworte es geht nicht um das bereits 20 monatige Kind sondern um das was erst noch geboren werden wird!
luvi
Hallo, Aus deiner Frage geht nicht hervor, dass du schwanger bist. Nur aus der Überschrift. Anspruch auf Elterngeld hast du. Elterngeld für das Baby wird Mindestsatz + Geschwisterbonus sein. LG luvi
Mitglied inaktiv
stimmt danke hab ich total vergessen mit reinzuschreiben also wie gesagt ich bin mutter einer 20 monate alten Tochter und bin wieder schwanger (Et 26.04)
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