Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger während der Elternzeit

Frage: Schwanger während der Elternzeit

TanjaLeid

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Sehr geehrte Frau Bader, aktuell befinde ich mich in der Elternzeit, welches ich für 1 Jahr genommen habe. Diese endet im Oktober. Nun hat sich erneut Nachwuchs angekündigt. Meine Überlegung war, meine Elternzeit nun um 2 oder 3 Monate zu verlängern. Während dieser Zeit würde ich keine Leistungen beziehen. Nun meine Frage an Sie, wie verhält es sich mit dem Mutterschaftsgeld? Und dem Elterngeld für das zweite Kind? Wäre es finanziell lukrativer, wenn ich wieder im Oktober in die Arbeit gehe oder , wie bereits erwähnt, die Elternzeit verlängere, sodass ich nahtlos in den Mutterschutz übergehe? Ich bedanke mich schon im Voraus bei Ihnen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn man nur ein Jahr Elternzeit genommen hat, hat man keinen Anspruch auf Verlängerung. Wenn der Arbeitgeber jedoch zustimmt, ist das möglich. Es ist lukrativer, wenn sie arbeiten, wie viel das ausmacht, hängt davon ab, wie viel Monate dazwischen liegen. Entscheidend für die Berechnung sind nämlich die letzten zwölf Monate vor der Geburt, ohne Monate mit Elterngeld und Mutterschaftsgeld. Liebe Grüße NB


Felica

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Kommt drauf an was der AG sagt. Der kann nämlich sagenm, blöde gelaufen, ich lass dich die EZ nicht verlängern. Du hast gesagt du kommst nach einem Jahr wieer, also sieh zu. Das du wieder schwanger bist tut da gar nichts zur Sache. Weit wichtiger wäre die Frage, könntest du ab Okttober überhaupt wieder arbeiten, sprich hast du eine Kinderbetreuung?. Wenn du eine hast, würde ich die Monate bis zum neuen Mutterschutz auf jeden Fall arbeiten. Den damit erhöhst du dein neues EG. Ob und wie hoch dein Mutterschaftsgeld ist hängt davon ab wie lange du die EZ verlängern würdest. Verlängerst du nur bis zum neuen Mutterschutz, bekommst du das volle Mutterschaftsgeld. Verlängerst du darüber hinaus, gibt es nur den Anteil von der KK, den dein Arbeitsvertrag ruht ja. Solltest du daheim bleiben, solltest du die letzten beiden Monate EG splitten in EG Plus. Dann hast du 2 Nullrunden weniger für das neue EG.


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