Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger und Aufhebungsvertrag da Firma schließt.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger und Aufhebungsvertrag da Firma schließt.

Caro185

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Hallo Frau Bäder, Meine Situation ist folgende, ich hin Hochschwanger und mein Betrieb schließt zum 29.02.2020. Da wirklich Alle Mitarbeiter entlassen werden, bin ich mittendrin. Ich habe mich schon von einem Anwalt beraten lassen, da mein Arbeitgeber eine Abfindung zahlt und er die Firma schließt, ist dieser Aufhebungsvertrag (für Kündigung war die Frist zu kurz) wohl die bessere Option. Da ich gegen die Firma bei Gericht keine guten Chancen hätte. Nun ist meine Frage, wenn mein Kind in ein paar Tagen auf der Welt ist und die Elterngeldstelle ja doch eine gewisse Zeit braucht um den Antrag zu bearbeiten, (bis zu 8 Wochen) wie halte ich mich Geldmässig über Wasser? Klar ich bekomme Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, aber da ich rückwirkend Lohn vom AG beziehe, wäre ich ja nur für den Februar finanziell abgesichert. Gibt es da eine besondere Stelle die mich unterstützt während der Antrag bearbeitet wird? Vielen Dank für die Antwort im voraus. MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wie ich es verstehe, endet der Vertrag während des Mutterschutzes. Damit zahlt die KK das MG weiter in Höhe von Krankengeld. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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In erster Linie ist da der Kindsvater für euch zuständig. Oder nimmst erst einmal die Abfindung her.


Felica

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Genauere Daten sind nötig. Wann Mutterschutz, wenn ist ET? Am besten direkt zum Arbeitsamt und dort melden. Grundsätzlich gilt, die KK zahlt Mutterschaftsgeld. Bis zu 13 € pro Tag einmalig für 6 Wochen vor Geburt und dann nach Geburt noch einmal für mindestens 8 Wochen in einer Zahlung. AG zahlt im normalen Rhythmus also bekommst du Ende Februar von dort Geld mit dem du ja über den März kommen solltest. Solltest du dann im Mitterschutz sein zahlt die KK in Höhe Krankengeld, Alternativ wenn ich kein Mutterschutz Arbeitslosengeld1 vom AA. Sofern Anspruch auf ALG1 wovon ich ausgegeben. Schwangerschaft schließt das nicht aus. Man muss sich aber sofort melden. Solltest du schon wegen KV. Falls Amt Stress macht wegen Mutterschutz, Tipp, denen sagen das Du freiwillig aufcden vorgeburtlichen Mutterschutz verzichtest weil du schnellst möglich wieder arbeiten willst. Denke auch daran, ohne AG hast du keine EZ. Also EG evtl splitten un darüber versichert zu sein. Falls Familienversicherung nicht möglich ist. Ansonsten hast du doch das Geld auf der Abfindung.


KielSprotte

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Sie schreibt, dass ihr Kind in wenigen Tagen kommt, somit gehe ich davon aus, dass die Geburt noch während des Beschäftigungsverhältnisses sein wird! Auf den nachgeburtlichen Muschu kann nicht verzichtet werden, somit sehe ich vorerst keine Chance auf ALG1.


Felica

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Logischerweise geht es um den vorgeburtlichen. Und wenige Tage ist ein dehnbarer Begriff.


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