Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger und auf 400 Euro tätig ohne Arbeitsvertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger und auf 400 Euro tätig ohne Arbeitsvertrag

naddel30

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Hallo ich hätte da mal eine Frage wie sieht das aus wenn man schwanger ist und auf 400 € tätig ist ohne Arbeitsvertrag kann ich da nach der bekannt gabe der schwangerschaft sofort gekündigt werden oder bin ich da auch im Kündigungsschutz drinne? bin nun sei Oktober dieses Jahr in dem Betrieb beschäftigt. Über antowrten würde ich mich freuen. danke im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein 400er ist ein Arbeitsvertrag wie jeder andere auch mit den gleichen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, bei einem 400 er hat man folgende Ansprüche: - Arbeitsvertrag: wie bei jedem anderen Vertrag auf Wunsch schriftl. - bei einem Beschäftigungsverbot erhält man weiter Lohnzahlungen - Elternzeit: bis zu 3 J. - Elterngeld: wie bei jedem anderen auch - Feiertage: fällt die Arbeit auf einen gesetzl. Feiertag, muss nicht nachgearbeitet werden - Kündigung: gesetzl. wie bei allen AN - Krankheit: Lohnfortzahlung wie bei allen ANs (nicht in den ersten vier Wo. des AV) - ein Entbindungsgeld gibt es seit 01.01.04 nicht mehr. Geringfügig Beschäftigte erhalten lediglich eine Einmalzahlung von 210 Euro. Die bekommen Sie nicht vom Arbeitgeber und der Krankenkasse, sondern vom www.Bundesversicherungsamt.de!!!! - Krankenkasse: hierfür muss, über Familienversicherung oder eine andere Tätigkeit, - Sozialversicherung: wird pauschal vom AG bezahlt - Steuern: eine Arbeit ohne Steuerkarte ist möglich, es muss aber ein Freistellungsantrag beim FA gestellt werden. - Urlaub: vier Wochen pro Jahr - Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld): per Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung o.ä. - bei Krankheit des Kindes bestehen keine Freistellungsansprüche und Zahlungen durch die Krankenkasse, da man darin nicht einzahlt. Dies geht nur vertraglich/ tarifvertraglich oder mit Urlaubstagen Nach der Gesetzesänderung zum 01. April 2003 kann man wieder eine Nebentätigkeit "brutto für netto" ausüben und darf dabei bis zu 400 € mtl. frei von Stunden- oder Stundenlohnbegrenzung verdienen. Ohne Sozial- oder andere Abgaben leisten zu müsse und ohne einen Freistellungsantrag beim Finanzamt gestellt zu haben. Lediglich der Arbeitgeber muss pauschal 25 % (in Privathaushalten sogar nur 12 %) abführen, kann aber evtl. seine Steuer ermäßigen. Aufgrund dieser Pauschalabgabe erwirbt der Arbeitnehmer jedoch nur minimale Ansprüche auf Altersrente und Wartezeiten, kann aber den Pauschalbeitrag aus eigenen Mitteln auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Die beitragsfreie Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung für Ehegatte und Kinder bleibt für geringfügig Beschäftigte bis zu einem Gesamteinkommen von 400 EUR monatlich erhalten. Ansonsten gilt: der „Mini-Jobler“ hat die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer. Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

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Auch so hast du einen Kündigungsschutz, bekommst du Abrechnungen? Bist du offiziell bei der Minojobzentrale gemeldet ? Dann läuft es wie bei jeden anderem Job auch, du bekommst aber kein Mutterschaftsgeld, nur eg!


naddel30

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Gemeldet bin ich bei der Minijob Zentrale, aber Abrechenungen hab ich bisher noch nicht erhalten.


CKEL0410

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Die brauchst du aber für das Eltern Geld. Bekommst du immer die 400 Euro oder weniger? Wenn's weniger ist bekommst Du eh nur den Mindestsatz von 300 Euro


naddel30

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Ich bekomme immer die 400 € ausbezahlt.


naddel30

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Sehr geehrte Frau Bader, Vielen Dank für Ihre Antwort. Dann bin ich also ab dem Tag an dem die schwangerschaft bekannt wird im Kündigungsschutz und darf diesbezüglich nicht gekündigt werden? Und der Antrag auf Entbidungsgeld wird nach der Entbindung gestellt? MFG


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