me310
Hallo, ich bin seit 2005 in dem Betrieb beschäftigt. Zuerst auf 400 € - Basis, seit 2008 als Halbtagskraft. Leider ohne schriftlichen Arbeitsvertrag. Habe meinen Chef nun gebeten mir einen Arbeitsvertrag auszustellen, oder zumindest eine schriftliche Vereinbarung, über die derzeitigen Modalitäten, auszustellen, wo er sich aber weigert! Meine Befürchtung ist, dass er sich nach der Elternzeit nicht mehr an die derzeitigen Bedingungen / Gegebenheiten erinnert. Soll ich nun auf einen Vertrag bestehen, oder nicht. Es gibt ja auch noch die Nachweispflicht seitens des Arbeitgebers bzgl. Arbeitsverträgen?!
Hallo, ja, es gibt eine solche Nachweispflicht. Leider sieht das Gesetz keine Sanktion vor, wenn diese nicht erfüllt wird. Die können doch eigentlich die wesentlichen Bestandteile nachweisen, auch wenn der Vertrag nicht schriftlich gemacht worden ist, oder? Problematisch könnten lediglich die Arbeitszeiten werden. Vielleicht hilft es, sich an das Gewerbeaufsichtsamt zu wenden. Liebe Grüße, NB
shinead
Es besteht Vertragsfreiheit in Deutschland. Daher können Verträge (bis auf wenige Ausnahmen) auch mündlich getroffen werden. Es gelten dann die Regelungen im BGB als Grundlage. Einen schriftlichen Vertrag muss deine Cheffin nicht ausstellen. Fasse doch die derzeitigen Gegebenheiten und Bedingungen, die für Dich wichtig sind im Elternzeitantrag zusammen.
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