Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger Neueinstellung kündbar ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger Neueinstellung kündbar ?

EA13

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Hallo, ich bin seit dem 1.8.2018 in einem neuen Unternehmen als Krankenschwester angestellt. Aufgrund der Betreuungszeiten (Kiga) meiner Tochter habe ich mich für den Nachtdienst beworben. In meinem Arbeitsvetrag steht aber allgemein als Krankenschwester angestellt da mir auch Tagdienste zu gewissen Uhrzeiten möglich sind. Jetzt habe ich erfahren , dass ich bereits in der 13.ten Woche schwanger bin. Ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll da ich dringend auf die Arbeitsstelle angewiesen bin. Der Vertrag ist unbefristet jedoch setzt er die betriebsärztliche Eingnungsuntersuchung voraus. Diese habe ich aber leider erst in 2 Wochen. Kann man mich nun kündigen ? Kann der Betreibsarzt mit aufgrund meiner Schwangerschaft als ungeeignet bezeichnen ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nein, Sie sind nicht mehr kündbar. Der Arbeitgeber muss jetzt versuchen, Sie umzusetzen. Da in Ihrem Vertrag steht, dass Sie auch tagsüber arbeiten dürfen, ist damit zu rechnen, dass er Sie in Tagschichten einsetzt. Da muss man dann eben sehen, inwieweit dann eine Gefährdung gegeben ist. Liebe Grüße NB


mellomania

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nein. mit bekanntgabe der schwangerschaft bist du nicht mehr kündbar. der AG muss eine gefährdungsbeurteilung durchführen, der betriebsarzt deine titer (immunstatus) bestimmen und dir dann ersatztätigkeiten zuweisen, sollte eine gefahr bez. ansteckung, patienten heben, etc für dich und das kind da sein. das können auch administrative tätigkeiten sein, die du annehmen MUSST.


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