Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger mit befristetem Arbeitsvertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Schwanger mit befristetem Arbeitsvertrag

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, seit gestern weiß ich, dass ich in der 5. SSW bin. Mein Arbeitsvertrag ist zum 30.9.07 befristet und das dieser unter diesen Umständen verlängert wird, denke ich eher nicht. Wie läuft das dann ab 1.10.07? Muß ich mich dann hochschwanger arbeitslos melden? Ich verdiene jetzt (wg. öffentl. Dienst) für 19,25 Stunden nur knapp 600 Euro. Arbeitslosengeld würde es ja dann noch weniger werden. Was bekommt man dann im Mutterschutz? Zahlt da das Arbeitsamt? Wie ist das mit Erziehungsurlaub??? Fragen über Fragen. Auch wenn diese Fragen noch ziemlich früh sind, beschäftigen sie mich doch.....


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert u erhalten Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Sie sollten dies aber, wie auch bei einem AG, unverzüglich melden. Sie bekommen als Mutterschaftsgeld das ArbGeld weiter, aber von der KK. Bei einem BV erhalten Sie ebenfalls die Leistungen weiter. Problematisch ist, dass Sie, sobald das (weitere) Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hi... ´Glückwünsche erst ein mal... also ich denke mal, wenn DU Geld haben möchtest, dann mußte Dich auch arbeitslos melden... ob Du vermittelt werden kannst ist eine andere Frage... Ansonsten weiß ich auch nicht mehr... Eine schöne Kugelzeit wünsche ich Dir... LG Peeka


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

ja, aber ich dachte eben nur, weil ich ja im 8./9. Monat sicher nicht mehr vermittelbar bin.....


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das sollte kein Problem sein, denn meine große Tochter geht schon in die Schule und wird danach von meiner Mutter betreut. Ich arbeite momentan 19,25 Stunden. Habe ich das dann richtig verstanden, dass von meinem letzten Nettogehalt (Durchschnitt der letzten 12 Monate) ca. 70% Arbeitslosengeld überbleiben und dieses aber auch als EG von der KK weitergezahlt wird?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Im meinen Arbeitsvertrag steht dass ich die ersten 3Monate als Teilzeitkraft 70% angestellt bin und ab dem 3. Monat als Vollzeitkraft angestellt. Ich habe gerade erfahren dass ich schwanger bin und habe beachäftigungsverbot. Wie wird mein Gehalt bezahlt? Werde ich automatisch nach 3 Monaten das vollegehalt (100%,/* bekommen Wie es im Arbeitsvertrag ...

einen Arbeitsvertrag befristet bekommen und zwar nur bis 2023.Ich und meinen Mann wünschen uns noch einen zweites Kind. Meine Frage ist wenn in diesen Zeitraum bis 2023 eine Schwangerschaft besteht, bekommt mann in den Elterzeit, trotzdem befristete Arbeitsvertrag von der Arbeitgeber Elterngeld? Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe die Möglichkeit zu Oktober diesen Jahres einen neuen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag zu unterschrieben. Gleich im Anschluss werde ich meinem Arbeitgeber meine bestehende Schwangerschaft mitteilen. Ich gehe davon aus, dass ich von Seiten des Arbeitgebers sofort ein Beschäftigungsverbot bekommen werde. Bin i ...

Hallo, am 14. Dezember läuft mein befristeter Arbeitsvertrag im Pflegeheim aus. Ich habe danach mit einer Festanstellung gerechnet. Nun habe ich vor 2 Tagen positiv getestet . Mein Arbeitgeber legte mir gestern eine Verlängerung meines Arbeitsvertrages für 1 Jahr hin. Bisher war es so dass er alle Frauen nicht verlängerte, wenn sie von der Schwan ...

Ich bin schwanger in 13 Woche anfangen der Probezeit , Wie ist mit meine Arbeitsvertrag bleibe unbefristet..kann ich zurück in meine Arbeit nach den Elternzeit. Kann der Arbeitsgeber mir kündigen in der proberzeit

Hallo, mein Vertrag wurde schon einmal verlängert und Ende März sollte Entfristung erfolgen. Die mündliche Zusage gibt es. Für das Jobcenter brauche ich dies bis 3 Monate vorher schriftlich zwecks arbeitslos melden. Nun meine Frage: Soll ich Ende Dezember (12 SSW) diese Bestätigung einfordern und kurz darauf die SS verkünden? Finde dies eigentli ...

Meine. Proberzeit endet in 21.03.23 und näher bin ich festangestellte.. Aber 19.02.2023 bin ich in Beschäftigung Verbot..es kann sein die proberzeit verlangert werden ..kann ich nach meine. Elternzeit zurück an meine Arbeitsstelle. Dankev

Guten Tag, Ich schrieb vor einigen Wochen schonmal und brauche nochmal Ihren Rat. Arbeitslos geworden 15ssw. Jobzusage erhalten in ssw 21 Erzieherin Kitplatz für großes Kind wegen jobzusage erhalten, Eingewöhnung beendet. Arbeitsvertrag wird nun zugeschickt, 21.3. Ist erster Arbeitstag. Auch an diesem Tag ist meine Einstellungsuntersuchung be ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich habe eine Frage bezüglich meines befristeten Arbeitsvertrages und einer erneuten Schwangerschaft.  Ich habe am 01.12.2023 bei meinem aktuellen Arbeitgeber angefangen und habe einen befristeten Vertrag (bis zum 01.06.2026). Nun bin ich das zweite mal Schwanger. Mein Kind wird voraussichtlich im Januar 2025 geboren ...

Hallo Frau Bader,  ich stehe vor einem Problem, ich habe am 14.07.2023 einen Befristeten Jahres Tarif vertrag begonnen. Urlaub von 2023 ( 13 Tage) habe ich genommen. Nun hatte ich im Feb.2024 positiv getestet und bin seit März 2024 in Beschäftigungsverbot. Der vertrag wurde natürlich nicht verlängert obwohl mündlich schon zusagt wurde ... jetzt ...