Mitglied inaktiv
Hallo, hätte da mal eine Frage.Ich würde im nächsten Monat(1.8.) wieder anfangen zu arbeiten,müsste aber meinen alten Urlaub von 4 Wochen erst nehmen, den ich vor der Schwangerschft wegen eines Beschäftigungsverbotes nicht nehmen konnte.Also (tatsächlich zu arbeiten beginne ich anfang september) Wäre ich jetzt schwanger ,(vermute ich gerade)würde ich erneut ein Beschäftigungsverbot bekommen, wie das mit meiner Stelle? Reicht das, das ich meinen Arbeitgeber in meiner Urlaubszeit die Schwangerschaft melde, oder muss ich rechtlich die stelle besser angetreten haben(vor Ort gewesen sein).Ich möchte meine Stelle ja auch nicht verlieren und später noch mal arbeiten...ich bin im öffentlichem Dienst.... Mfg Kugelblitze
Hallo, Sie müssen die Stelle nicht wieder antreten, der Urlaub würde aber verfallen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ich mein es reicht, wenn du deinem AG im Urlaub deine Schwangerschaft meldest und dein Beschäftigungsverbot vorlegst. Rechtlich dürfte es keinen Unterschied machen, ob du nun bsp 2 Tage zur Arbeit gehst und dann ins Beschäftigungsverbot gehst oder eben sofort. Um so eher dein Chef das weiß, umso eher kann er sich und "deine Vertretung" darauf einstellen. Ich als Kollegin würde sogar "misgestimmt" reagieren, wenn du bei mir im Büro für 2 Tagen auftauchen und dann eh wieder gehen würdest. (Abgesehen davon, dass ich mich über Besuch freuen würde! - weißte, was ich mein????) Mich würd mehr interessieren, was passieren würde, würdest du schon ab dem 01.08. ein BV haben? Folgt auf die 1. Elternzeit eine zweite, dann wird der Urlaub weiter übertragen (= verfällt nicht). Evtl geht das auch, wenn auf die Elternzeit ein schwangerschaftsbedingtes BV folgt? Oder kannst du den "Urlaubslohn" für dein 2. Elterngeld gebrauchen? Fragen über Fragen....
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