Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit + BV

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit + BV

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Hallo Fr. Bader, ich hätte da mal eine "was wäre wenn" Frage. Ich bin jetzt mit meinem ersten Kind schwanger und habe ein Beschäftigungsverbot bekommen da es Schwangeren absolut nicht erlaubt ist dort wo ich beschäftigt bin zu arbeiten und mein Chef mir und anderen Schwangeren auch keine alternative anbieten kann. Ich habe einen unbefristete Vollzeitstelle und bekomme jetzt auch volles Gehalt. Ich möchte nach einem Jahr wärend der Elternzeit gerne wieder bei meinem Arbeitgeber für 400 Euro arbeiten. Es steht für meinen Mann und mich auch schon fest daß wir gerne ein zweites Kind möchten. Was ist wenn ich kurz vor Ende des dritten Erziehungsjahres schwanger werde? Dann kann ich ja logischer Weise nach Ende der Erziehungszeit nicht in meinem Job anfangen weil ich dann ja wieder ein Beschäftigungsverbot erhalten werde. Wie ist das dann Geldlich geregelt? Das ich wärend der Erziehungszeit kein Anspruch auf die Bezahlung der 400 Euro habe ist mir natürlich klar, aber wenn meine eigentliche normale Arbeit wieder losgeht, werde ich dann wieder nach Vollzeit bezahlt? Eigentlich würde ich ja im Normalfall sicher nicht mehr Vollzeit arbeiten sondern reduzieren. Wann muß ich dieses meinem Arbeitgeber mitteilen und zählt dann diese Vereinbarung bei der Bezahlung wärend des Beschäftigungsverbotes? Wie ist das dann auch mit dem Elterngeld beim 2. Kind? Ich hoffe sie können mir da weiterhelfen, denn das sind ja Dinge die ich mit einplanen muß. Auf meiner Arbeit kann ich da ja leider nicht fragen weil ich denen ja schlecht den weiteren Kinderwunsch auf die Nase binden kann. Vielen Dank schon mal und liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ab dem ersten Tag nach EU mit BV bekommen Sie den vollen LOhn. Liebe Grüsse, NB


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