Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger Kündigung Zeitarbeitsfirma

Frage: Schwanger Kündigung Zeitarbeitsfirma

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe jetzt endlich nach 3 Jahren Arbeitslosigkeit eine Jobzusage von einer Zeitarbeitsfirma mit beginn 1. März 2007. Jetzt hatte ich schon seit 2 Wochen ein komisches Gefühl und mir heute einen Schwangerschaftsfrühtest gekauft, der war POSITIV ... mein Mann hat einen kleinen Schock und ist erst mal ins Bett :o) Jetzt die Frage: ist man noch unkündbar wenn man schwanger ist? muss ich das sagen? oder erst mal unterschreiben und dann irgendwann, ups ich bin schwanger!? es wird ein 12 monatsvertrag, gilt das gesetz auch für zeitarbeitsfirmen? mein mann meinte man darf in der schwangerschaft kündigen wenn die situation für die firma nicht tragbar ist. Ich werde definitiv nicht abtreiben, nicht für einen Job oder sonst etwas oder jemanden! Danke für die Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo????? Nicht aufregen-und möglichst auch nicht abtreiben (ein Baby ist so was tolles)... Also: unterschreiben Sie den Vertrag (Verschweigen der SS ist zulässig) und genießen Sie Job + SS. 6 Wo. vorm ET gehen Sie in Mutterschutz und wenn nach dem Mutterschutz noch Restzeit verbleibt, nehmen Sie dafür EU. So haben Sie bis zum Ende des Schutzfrist eine sichere Stelle und sicnd unkündbar (es sei denn, die Firma ist insolvent oder Sie nehmen die berühmten goldenen Löffel mit) Freuen Sie sich doch einfach!! Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Danke, das nimmt Angst/Sorge, ich hätte auch nciht abgetrieben! Aber mein Mann schien schon besorgt, weil es doch momentan irgendwie unpassend ist. Ich danke ihnen sehr für ihre Antwort. LG ANJA


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