Isabelle_221
Sehr geehrte Fr. Bader, Könnten Sie mir bei folgendem weiterhelfen? Ich habe im September 2015 mein erstes Kind bekommen und 2jahre Elternzeit beantragt, wobei ich nach 13 Monaten (oktober2016) wieder Teilzeit mit 30std auf meine alte Stelle zurück komme. Nun bin ich erneut schwanger, ET März 2017. heißt also ich wäre dann nach 4,5 Monaten Teilzeitarbeit wieder im Mutterschutz und erneut für 1 Jahr weg um dann wieder innerhalb der Elternteit Teilzeit zu arbeiten. Meine Fragen: 1. bekomme ich auch Mutterschutzgeld von AG und KK? Muss ich dann die Elternzeit für Kind 1 früher beenden, um sie dann wieder neu zu beantragen? Ich möchte vermeiden dass sich mein Vollzeitbertrag auf einen Teilzeitvertrag umstellt...deswegen bin ich auch innerhalb der Elternzeit Teilzeit zurück gekommen. 2. wie berechnet sich das Elterngeld? 3. habe ich ein Anrecht auf meine alte Stelle wenn ich wieder komme oder muss ich mich mit einer gleichwertigen zufrieden geben? Vielen Dank für Ihren Rat, Mit freundlichen Grüßen Isabelle
Hallo, Sie beenden am Tag vor Beginn des neuene Mutterschutzes die EZ und bekommen volles MG. Das EG berechnet sich nach dem Lohn der letzten 12 Mo vor der Geburt ohne MG und ohne Basiszeit-EG. Diese MOnate werden ausgeklammert. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Du kannst die Elternzeit zum Tag vor neuem Mutterschutz beenden und Dir 12 Monate überschreiben lassen bis zum 8. Geburtstag des ersten Kindes. Wann genau ist Kind 1 denn geboren und wann genau gehst Du wieder arbeiten ? Und wann genau beginnt der neue Mutterschutz ?
Isabelle_221
Das erste Kind ist am 02.september 2015 geboren und der ET vom zweiten Kind ist Mitte März 2017. Ich fange ab Oktober wieder an innerhalb der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten, Also nach 13 Monaten. Wollte meine kleine nicht schon mit 11 Monaten in die krippeneingewöhnung schicken...
Sternenschnuppe
Dann wirst Du keine Nullrunde dabei haben. Der September wird noch ausgeklammert weil noch Elterngeld bezogen wird, im Oktober hast Du ja wieder Verdienst. Wann genau beginnt der Mutterschutz ? Für das neue Elterngeld zählen dann die Monate mit TZ Gehalt ( 4 ) bis zum Monat in dem der Mutterschutz beginnt und 8x alter Lohn vor Kind 1.
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