Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Wiedereingliederung nach 2 Jähriger Krankheit? Womit muss ich rechn

Frage: Schwanger in Wiedereingliederung nach 2 Jähriger Krankheit? Womit muss ich rechn

EineneueLiebe2

Beitrag melden

Guten Tag, Ich hoffe das sie mir Helfen können da ich keinen vergleichbaren Fall gefunden habe. Ich bin jetzt seit über 2 Jahren krank geschrieben und somit ausgesteuert. Ich bekomme kein Krankengeld mehr sondern Arbeitslosengeld und das auch nur noch bis Oktober. Meine Wiedereingliederung läuft an und ich habe erfahren das ich jetzt in der 5 ssw bin. Nun zu meinen Fragen. Kann die Wiedereingliederung wie geplant stattfinden? Muss ich die Schwangerschaft beim Arbeitgeber bekannt geben und kann er die Wiedereingliederung unter diesen Umständen ablehnen? Wie kann ich mein Elterngeld berechnen? Ich hoffe das sie mir weiter helfen können und bedanke mich schon einmal im Voraus dafür. Mit freundlichen Gruß


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Natürlich kann die Wiedereingliederung wie geplant stattfinden 2. Sie sind eigentlich verpflichtet, den Arbeitgeber zu informieren, wenn Sie aber sowieso kkeinen besonderen Schutz durch das Mutterschutzgesetz benötigen, können Sie es auch noch heraus schieben. 3. das Elterngeld berechnet sich nach dem Verdienst der letzten zwölf Monate vor der Geburt, ohne Mutterschaftsgeld-Monate, Monate mit Ersatzleistungen zählen als 0 Euro. Liebe Grüße NB


chrissicat

Beitrag melden

Ob die Wiedereingliederung wie geplant stattfinden kann, wird nur dein Arzt beurteilen können. Die Schwangerschaft musst du deinem Arbeitgeber mitteilen, wann du dies machst, ist allerdings dir selbst überlassen. Natürlich kann dein Arbeitgeber dich nur dann mutterschutzkonform beschäftigen, wenn er von der Schwangerschaft weiß. Zur Berechnung des Elterngeldes gibt es im Internet einen entsprechenden Rechner. Die Höhe wird sehr stark abhängig sein von deinem Genesungsverlauf. Berechnungsgrundlage für das Elterngeld ist das Einkommen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz. Arbeitslosengeld zählt dabei aber 0. Hast du vor dem Mutterschutz kein Einkommen, wirst du nur den Mindestsatz von 300€ erhalten.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich bin seit nun morgen 12 Wochen krankgeschrieben wg. meiner Psyche. Massives Mobbing am Arbeitsplatz und Schlaganfall der Mutter, dann Tod des Vaters, dann Tod des Onkels innerhalb von 12 Wochen haben mich komplett außer Gefecht gesetzt. Nun hat meine Krankenkasse gesagt, man sollte prüfen, ob für mich eine BV sinnvoller ist, als Krannks ...

Ich bin Schwanger und war im Dezember Krank geschrieben. Mein Krankschreibung ging über einen Verkaufsoffenen Sonntag (im Einzelhandel tätig), wo ich auch hätte Arbeiten sollen. Da ich ja in der Schwangerschaft eigentlich nicht an Sonntagen arbeiten darf wurde ich gefragt ob ich kommen würde. Ich war einverstanden, doch dann bin ich halt leider kr ...

Guten Tag Fr. Bader, Ich bin seit 8 monaten krankgeschrieben. Bin berufstätig habe bereits 3 kinder leider durch die Firma war ich 7 wochen in der psychiatrischen Klinik mein AG gab mir einen befristeten AV bis 28.02. wobei dies nicht rechtens ist da ich vor 3 Jahren schon mal dort beschäftigt war. Nun will der AG mit mir einen Aufhebungsvertr ...

Guten Abend Frau Bader, ich arbeite auf Covid-Intensiv Station und bin schon 2 Monate wegen Ermüdungsbruch krank geschrieben.Bin bis 14.02 krank geschrieben und weiter würde ich nicht verlängern. Heute habe erfahren,dass ich schwanger bin und da ich Krankengeld bekomme und wie gesagt bis 14.02 noch krank bin,weiß nicht wie es weiter gehen sollte?E ...

Hallo, meine Frau hat folgende Situation und wir wissen nicht, wie wir damit am besten umgehen. Ich versuche den zeitlichen Verlauf zu beschreiben: - bis Anfang 2022 vollzeit in Beschäftigung - ab Anfang 2022 Krankschreibung und Krankengeld - ab Mitte 2023 weiterhin krank geschrieben aber Krankengeld ausgelaufen. Bezug von Arbeitslosen ...

Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std..   Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...

Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...

Hallo. Ich bin seit 6 Wochen in meiner Firma krankgeschrieben. Danach werde ich bestimmt Krankengeld beziehen. Falls ich schwanger werde und wieder in der Firma arbeite, muss ich dann am ersten arbeitsTag, an dem ich kein Krankengeld mehr bekomme, wieder zur Arbeit erscheinen, oder per E-Mail mitzuteilen, dass ich schwanger bin und BV bekomme , da ...