Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

schwanger in Kündigungsfrist?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: schwanger in Kündigungsfrist?

Melanie1975

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, da ich jetzt zum 31.08.13 gekündigt bin, (schon freigestellt) und wir gern ein Kind hätten,wie wird denn dann das Elterngeld berechnet? Da man ja 12 Monate ein Einkommen nachweisen muss,hätte ich ja nicht! und wie ist das dann mit dem Mutterschutz? Die sechs Wochen vor der Geburt zahlt doch der Arbeitgeber! oder nicht? LG Melanie Antworten: Re: Schwanger in der Kündigungsfrist Antwort von N.BADER am 28.02.2013 Hallo, 1. Das Einkommend er letzten 12 Mo., Monate in denen man ArbGeld I bekommen hat, zählen als Null 2. Sie haben dann doch keinen AG mehr. Also bekommen Sie, wenn Sie keinen neuen Job haben, ArbGeld I weiter Liebe Grüsse, NB Re: Schwanger in der Kündigungsfrist Antwort von Melanie1975 am 28.02.2013 Hallo Frau Bader, was denken Sie denn,wäre ein Kind jetzt ungünstig in meine Situation,Sie müssen wissen,das bei mir und meinem Lebensgefährten immer alles genau geplant ist,aber leider habe ich nicht mehr alt zulange Zeit,da ich 37 bin.Ich verdiene ca.1150 brutto halbtags Job, da wir schon einen 4 Jahre alten Sohn haben,deshalb halbtags,aber mein Lohn ist auch wirklich schon fest einkalkuliert.Das wir natürlich weniger hätten,keine Frage,ist uns selber klar,aber wenn es dann nur einpaar Kröten sind,dann bleibt es wohl nur ein kind,leider! LG Melanie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, habe ich doch schon beantwortet. Es werden die letzten 12 Mo. genommen. Mo mit Einkommen zählen entsprechend, Mo. mit ArbGeld 1 zählen als 0 Liebe Grüsse, NB


SumSum076

Beitrag melden

Mal angenommen, dein 2. Kind käme am 18.02.2014 zur Welt. Dann würden zur Berechnung herangezogen die Monate Februar 2014 - nicht, wg MuSchu-Geld Jan 14 - nicht, wg MuSchu-Geld Dez 2013 bis Jan 2013! Wenn du also ab September 13 keine Arbeit mehr hast, macht das für Jan - Aug 2013 insgesamt 8x Einkommen und von Sep bis Dez 13 eben 4 x kein Einkommen. Alles wird addiert und die Summe durch 12 geteilt. Und davon gibts dann ca 63% Elterngeld. Wenn du im MuSchu keinen Arbeitgeber hast, dann bekommst du an MuSchu-Geld nur die 13 Euro von der KK. Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader! Ich bin innerhalb meiner 6-monatigen Kündigungsfrist schwanger geworden (selbst gekündigt). Welche Ansprüche auf Elterngeld habe ich? Endet das Arbeitsverhältnis dann schon während der Schwangerschaft? Oder erst nach der Elternzeit? Liebe Grüße

Hallo, wie verhält es sich wenn man innerhalb der Kündigungsfrist schwanger wird? Müßte mein Chef dann die Kündigung zurück nehmen. Bin im Moment nicht schwanger, wollen aber noch ein Kind. Und ich soll zum Quartalsende gekündigt werden. Sonst schieben wir die Planung noch auf, bin wegen der Kündigung nicht böse u. möchte da auch nicht mehr arbe ...

Hallo Frau Bader, ich bin zum 31.08.13 Fristgerecht gekündigt,nach 17 Jahren! Bin aber ab jetzt schon freigestellt! Ich gehe zwar vors Arbeitsgericht,möchte aber eigentlich keine Wiedereinstellung sondern meine Abfindung,falls ich jetzt schwanger werden sollte,habe ich dann einen Anspruch auf Elterngeld? Und muss ich das meinem Arbeitgeber melden ...

Hallo Frau Bader, da ich jetzt zum 31.08.13 gekündigt bin, (schon freigestellt) und wir gern ein Kind hätten,wie wird denn dann das Elterngeld berechnet? Da man ja 12 Monate ein Einkommen nachweisen muss,hätte ich ja nicht! und wie ist das dann mit dem Mutterschutz? Die sechs Wochen vor der Geburt zahlt doch der Arbeitgeber! oder nicht? LG Me ...

Hallo, wenn ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeite und erneut schwanger bin, habe ich ja die Möglichkeit die Elternzeit für das erste Kind zum letzten Tag vor dem Mutterschutz für das zweite Kind zu kündigen. Gibt es dafür eine Frist die ich einhalten muss? Nicht dass es besonders wahrscheinlich wäre aber eine Schwangerschaft ist ja eine ...

Hallo Also ich habe meinen Job nach 14 Jahren zum 31.5.2021 gekündigt. Ein neuer Vertrag ist unterschrieben, der neue Job beginnt am 1 6.21.bis dahin bin ich auch krank geschrieben. Wenn ich diesen Zyklus schwanger werde (erfahren würde ich das am ca 20. 5)was dann? Habe gehört der neue AG kann mich nicht kündigen, auch nicht vor Stellenantritt, ...

Sehr geehrte Frau Bader ich wurde zum 31.12.21 gekündigt, jetzt stellt sich die Frage, was passiert wenn ich in der Kündigungsfrist schwanger werde? Ist die Kundigung dann immer juch bis zum 31.12. Oder wird diese verschoben bis 4 Monate nacht der geburt? Danke vorab für ihre Rückmeldung Liebe Grüße

Hallo, ich hoffe, ich bekomme hier etwas Gewissheit. Mein Problem: Ich habe Ende Januar meinen aktuellen Job gekündigt (Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Quartalsende =31.3.) und fange am 1.4. bei einem neuen AG an, bei dem ich aber auch schon seit Juni vergangenen Jahres auf Minijob-Basis arbeite. Heute habe ich erfahren, dass ich in der 5. Woc ...

Ich muss beruflich deutschlandweit reisen und Schulungen halten. Diese Reisen dauern meist 3-4 Tage. Leider gefällt mir mein Job gar nicht und war auch auf Jobsuche, da ich auf Dienstreise immer extreme Migräne bekomme (muss täglich dann meist 4 Schmerztabletten nehmen oder auch Triptane) und die ganze Nacht alleine im Hotel nicht schlafen kann. D ...

Hallo Frau Bader,  ich befinde mich noch bis Sommer 2026 in EZ. Da mein Hauptarbeitgeber keine geringfügige Beschäftigung während der EZ anbieten konnte habe ich in einer anderen Einrichtung als geringfügig Beschäftigte begonnen zu arbeiten. Ich arbeite mit Kindern bekomme also sicher wieder ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen, we ...