Frage: Schwanger in der Kündigungsfrist

Sehr geehrte Frau Bader ich wurde zum 31.12.21 gekündigt, jetzt stellt sich die Frage, was passiert wenn ich in der Kündigungsfrist schwanger werde? Ist die Kundigung dann immer juch bis zum 31.12. Oder wird diese verschoben bis 4 Monate nacht der geburt? Danke vorab für ihre Rückmeldung Liebe Grüße

von Gudik79 am 11.10.2021, 12:48



Antwort auf: Schwanger in der Kündigungsfrist

Hallo, Sie können dem Ag noch bis zu 14 Tage nach dem Erhalt der Kündigung die Schwangerschaft mitteilen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.10.2021



Antwort auf: Schwanger in der Kündigungsfrist

Du musst zum Zeitpunkt der Kündigung (also an dem Tag wo du Kündigung erhalten hast) schwanger sein, dann ist die Kündigung wirkungslos.

von KielSprotte am 11.10.2021, 13:11



Antwort auf: Schwanger in der Kündigungsfrist

Es passiert gar nichts.

von Tigerblume am 11.10.2021, 13:37



Antwort auf: Schwanger in der Kündigungsfrist

Wenn Du nicht bereits schon schwanger bist, ändert das nichts an der Kündigung. Heißt ab dem 1.1.22 bist du dann arbeitslos. Bist du bereits schwanger, hast du am Erhalt der Kündigung 2 Wochen Zeit dem AG über die Schwangerschaft zu informieren und 3 Wochen Zeit um gegen diese gerichtlich vorzugehen. Sofern es so ist das du noch nichts wissen kannst, greift die 280-Tage Regel. Anhand des errechneten ET muss dann ersichtlich sein, das du bereits schwanger an dem Tag warst, an dem du die Kündigung bekommen hast. Einfach und kurz formuliert.

von Felica am 11.10.2021, 13:45



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