Hallo Frau Bader,
da ich jetzt zum 31.08.13 gekündigt bin, (schon freigestellt) und wir gern ein Kind hätten,wie wird denn dann das Elterngeld berechnet?
Da man ja 12 Monate ein Einkommen nachweisen muss,hätte ich ja nicht!
und wie ist das dann mit dem Mutterschutz? Die sechs Wochen vor der Geburt zahlt doch der Arbeitgeber! oder nicht?
LG Melanie
von
Melanie1975
am 27.02.2013, 22:16
Antwort auf:
Schwanger in der Kündigungsfrist
Hallo,
1. Das Einkommend er letzten 12 Mo., Monate in denen man ArbGeld I bekommen hat, zählen als Null
2. Sie haben dann doch keinen AG mehr. Also bekommen Sie, wenn Sie keinen neuen Job haben, ArbGeld I weiter
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.02.2013
Antwort auf:
Schwanger in der Kündigungsfrist
Hallo Frau Bader,
was denken Sie denn,wäre ein Kind jetzt ungünstig in meine Situation,Sie müssen wissen,das bei mir und meinem Lebensgefährten immer alles genau geplant ist,aber leider habe ich nicht mehr alt zulange Zeit,da ich 37 bin.Ich verdiene ca.1150 brutto halbtags Job, da wir schon einen 4 Jahre alten Sohn haben,deshalb halbtags,aber mein Lohn ist auch wirklich schon fest einkalkuliert.Das wir natürlich weniger hätten,keine Frage,ist uns selber klar,aber wenn es dann nur einpaar Kröten sind,dann bleibt es wohl nur ein kind,leider!
LG Melanie
von
Melanie1975
am 28.02.2013, 21:43
Antwort auf:
Schwanger in der Kündigungsfrist
Hallo Frau Bader,
was denken Sie denn,wäre ein Kind jetzt ungünstig in meine Situation,Sie müssen wissen,das bei mir und meinem Lebensgefährten immer alles genau geplant ist,aber leider habe ich nicht mehr alt zulange Zeit,da ich 37 bin.Ich verdiene ca.1150 brutto halbtags Job, da wir schon einen 4 Jahre alten Sohn haben,deshalb halbtags,aber mein Lohn ist auch wirklich schon fest einkalkuliert.Das wir natürlich weniger hätten,keine Frage,ist uns selber klar,aber wenn es dann nur einpaar Kröten sind,dann bleibt es wohl nur ein kind,leider!
LG Melanie
von
Melanie1975
am 28.02.2013, 21:45