Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in EZ, wann muss ich AG darüber informieren

Frage: Schwanger in EZ, wann muss ich AG darüber informieren

Mausecap

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Hallo Wann muss ich meinen Chef über meine erneute Schwangerschaft informieren? Ich befinde mich noch in Elternzeit! Danke für die Antwort ! Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SchwS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie in Elternzeit ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des Schwangerschaft datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter in Elternzeit mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Laut Mutterschutzgesetz, sobald du von der Schwangerschaft Kenntnis hast. Umso wichtiger, je mehr Vorlaufzeit dein Chef deswegen benötigt. Besonders, wenn du deswegen ausfällst und er eine hochqualifizierte Frau suchen muss, die am Arbeitsmarkt schwer zu bekommen ist. Wenn du die Schwangerschaft über in der Elternzeit bist, ist es weniger relevant für den Chef.


Mausecap

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Ich habe Elternzeit bis 23.1.2020 und mein neuer Mutterschutz beginnt am 14.6.19.


Mitglied inaktiv

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Dann würde ich den AG einige Wochen vor dem Mutterschutz darüber informieren, dass du die EZ zum 13.06.2019 beenden möchtest, um wieder Mutterschaftsgeld zu beziehen.


Mausecap

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Das würde reichen ???? Einige Wochen vorher ??? Ich hab mir schon das Attest besorgt, wo auch der MS drin steht mit ET und so. Nur bin wirklich am Überlegen, wann ich es ihm zu kommen lassen soll! Auf den letzten Drücker ist vielleicht auch etwas blöd! Danke schon mal für deinen antwort


Mitglied inaktiv

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Deine Elternzeit geht noch ein Jahr weiter! Ist das eine Stelle, wo dein AG langfristig vorausplanen muss, bist du fast unersetzbar? Dann teile es ihm schnell mit. Ansonsten meine ich, eilt es nicht so sehr. Aber je früher, desto besser. Und wenn du ein gutes Verhältnis zum AG hast, wirst du es umso früher mitteilen.


Mausecap

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Danke für die Antworten. Ich werde ihm diese Woche alles zukommen lassen. Auch wenn er mit Besetzung meiner Stelle, keine Schwierigkeiten hat. Aber das stimmt, je eher desto besser, das schadet dem Verhältnis dann nicht. Mein Arbeitsweg ist pro fährt, 70km. Ich würde es ihm per Einschreiben zukommen lassen. Am besten eigenhändig mit Unterschrift oder was würdet ihr mir da raten. Wie viel Elternzeit ich für das neue Kind nehme und die restlichen Monate von dieser Elternzeit hinten dran hänge, muss ich ihm aber noch nicht mitteilen richtig ? Ich muss nur die EZ zum 13.6 beenden, wegen dem neuen Mutterschutz der am 14.6 startet. Weiß jemand ob es irgendwie so vordrücke gibt, oder was man da so genau rein schreiben muss? Dankeschön Lg


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