Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in EZ, doch ET nach EZ

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Schwanger in EZ, doch ET nach EZ

20Lina11

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Guten Abend Frau Bader, mein Mann und ich planen ein zweites Kind. Die 2 jährige EZ endet im Sep. 2013 und jetzt stellt sich die Frage ob es besser wäre das dritte Jahr EZ zu beantragen, da ich ja nicht weiß ob es mit der Schwangerschaft bis Sep. klappt und der ET definitiv nach der EZ ist!? Das EG habe ich auf 2 Jahre aufgeteilt, wie wird dann das EG fürs zweite Kind berechnet? Kann ich mit dem gleichen EG beim zweiten Kind, wie beim ersten Kind rechnen? Mit freundlichen Grüßen 20Lina11


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe ich nicht. Wenn Sie nach Kind 1 wieder arbeiten wollen - was hat das mit dem ET von Kind 2 zu tun? Sie haben aber einen Anspruch auf Verlängerung. Das EG richtet sich nach dem Verdienst der letzten 12 Mo. vor der Geburt Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Hallo Nein, kannst Du nicht wenn Du nach dem ersteb Geburtstag nichts verdienst zählen alle weiteren Monate als Nullrunde für das neue Elterngeld. Am besten einfach arbeiten und neues Elterngeld erwirtschaften. Bei Dir läuft nur noch die Auszahlung der 2. Rate. Der Bezugszeitraum ist vorbei. Elternzeit kannst Du natürlich verlängern wenn Du nicht arbeiten möchtest, fürs Elterngeld bedeutet das aber jeden Monat Verlust.


20Lina11

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Da habe ich die Frage wohl falsch formuliert, denn ich möchte am liebsten dazwischen nicht arbeiten gehen. Die Frage ist jetzt ob wir das gleiche Eltengeld bekommen wie bei Kind 1, da ich ja dazwischen nicht arbeite, aber vor Kind 1 schon. Mit freundlichen Grüßen und einen guten Rutsch 20Lina11


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