Lazzomimi
Guten Tag, Ich bin gerade etwas aufgewühlt da ich eben 3 positive SS Tests gemacht habe, die Familienplanung aber eigentlich abgeschlossen war. Ich habe bereits 2 Kinder. Mein großer ist 5 Jahre und der kleine 7 Monate. Er ist am 21.10.22 geboren. Ich bekomme für 1Jahr Elterngeld. Ich hatte zur Sicherheit 2 Jahre Elternzeit beim Arbeitgeber angegeben mit der Bitte nach 1 Jahr wieder arbeiten zu kommen. Ich wusste da noch nicht genau ob und wann ich den jüngsten in die Kita geben kann. Ich war vor der SS 30 Stunden beschäftigt, und genauso wollte ich wieder los legen. Das mit der Elternzeit hatte ich beim großen auch so gemacht. Ich arbeite in einem großen Unternehmen mit ca. 300 Mitarbeitern. Ich weiß noch nicht ob ich das Kind behalten will. Meine große Frage wäre. Wie verhält sich die Finanzelle Situation. Ich bekomme dann ja ab November kein Geld mehr. Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!!
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Ab Geburten vom 01.09.2021 an kann man auf die Ausklammerung verzichten. Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13). Liebe Grüße, NB
misses-cat
Lass die letzten beiden elterngeldmonate in elterngeld + umwandeln dann werden fürs neue elterngeld 14 Monate ausgeklammert, deine elternzeit beendet du einen Tag vor den neuen Mutterschutz dann bekommst du die gleichen Mutterschutzleistungen wie beim letzten Kind. Elterngeld wird gleich ausfallen dann plus 10 Prozent Geschwisterbonus da das große Geschwisterkimd unter 3 ist
3wildehühner
Du kannst einfach wie geplant die 30 Stunden innerhalb der Elternzeit bis zum neuen Mutterschutz arbeiten. Die Elternzeit beendest du dann einen Tag vor dem Mutterschutz und du bekommst das volle Mutterschaftsgeld. Elterngeld wird sogar etwas mehr als jetzt, da noch der Geschwisterbonus dazukommt.
roza_soza
Hast du eine Kinderbetreuung für beide Kinder, dann geh arbeiten. Dnan hast du ab November weiterhin ein Einkommen und kannst die wenigen Monate bis zum neuen Mutterschutz überbrücken. Hast du keine Kinderbetreuung oder meinst, dass es sich nicht "lohnt" für den kurzen Zeitraum zu arbeiten, dann wandle die beiden letzten Elterngeldmonaten in Elterngeld Plus Monate um und bleib bis zum neuen Mutterschutz zu Hause. Dann hättest du beim Elterngeld keine Einbußen. Ich würde mich aber einigermaßen schnell um den Wiedereinstieg kümmern, wenn du zwischenzeitlich arbeiten möchtest. Wer weiß, wie der Arbeitgeber reagiert, wenn er merkt, dass du schwanger bist. Außerdem braucht er ja eh Vorlaufzeit um Zeilzeit in Elternzeit oder die vorzeitige Beendigung der Elternzeit zu planen Alles Gute!
Ani123
Ohne Schwangerschaft hatten sie geplant nach 1 Jahr TZ in EZ 30 Wochenstunden zu arbeiten. Ihr Kind sollte in die Kita gehen. Was lässt sie an dem Plan zweifeln? Das können sie machen und mit Beginn des Mutterschutzes sind sie wieder zu Hause. Dass sie in der Zeit arbeiten hat den Vorteil, dass es für das EG mit einberechnet wird. Arbeiten sie nicht läuft es 0-Runde ein. Das mindert das EG. Wenn sie zu Hause bleiben möchten wandeln sie die letzten 2 Basis-EG in 4 EGplus um. Das hat den Vorteil, dass sie 14 Monate EG für das neue EG ausklammern können. Bei Basis-EG sind es 12 Monate.
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