tomu
Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich habe bereits ein Kind (geboren am 31.07.2016). Wir haben damals die Elternzeit auf 3 Jahre beim Arbeitgeber beantragt. Elterngeld bekommt man natürlich nicht die ganz Zeit, aber mein Mann hat uns in dieser Zeit alleine versorgt. Nun würde ich normal am 01.08.2019 wieder anfangen zu arbeiten. Jetzt bin ich allerdings schwanger mit einem Geburtstermin am 10.09.2019, d.h. der Mutterschutz beginnt am 30.07.2019 (2 Tage vor normalen Arbeitsbeginn). Wie läuft das nun ab? Bekomme ich ab dem 30.07.2019 mein normales Gehalt wieder vom Arbeitgeber bis zum Ende des Mutterschutzes? Und eine zweite Frage: Wie ist das mit dem Elterngeld? Eine Bekannte hat mir gesagt, dass die letzten 12 Monate vor der ersten Elternzeit zählen. Ist das richtig? Während der Elternzeit hatte ich natürlich kein Einkommen bzw. nur das Elterngeld in den ersten 2 Jahren. Ich befürchte nun, dass ich nur den Mindestsatz an Elterngeld bekomme, da ich die 12 Monate vor Geburt (also vor 10.09.2019) kein Einkommen habe. Ist das so richtig? Danke und viele Grüße Tanja
Hallo, 1. Sie beenden vorzeitig die EZ beim Ag und bekommen dann volles MG. 2. Da Sie ja in der EZ nicht gearbeitet haben beommen Sie an EG nur den Grundbetrag iHv 300 €. Liebe Grüße NB
Dojii
Du musst die Elternzeit bei deinem Arbeitgeber passend zum Beginn des neuen Mutterschutzes schriftlich beenden. Nur dann hast du von Anfang an Anspruch auf den Zuschuss vom Arbeitgeber. Das passiert nicht automatisch und muss von der Mutter initiiert werden. Machst du das nicht, bekommst du das Geld erst ab dem 01.08. und verschenkst dadurch zwei Tage Geld. Und ja, du wirst nur den Mindestbetrag an Elterngeld erhalten.
Mitglied inaktiv
Du beendest auf einen Tag vor neuen Mutterschutz deine aktuell laufende Elternzeit. Dann lebt dein alter Vertrag wieder auf und du erhälst vom AG die vollenMutterschutz Leistungen. EG fürs 2. Kind - Mindestsatz weil nicht gearbeitet
Ähnliche Fragen
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit. Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag) nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden. Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Die letzten 10 Beiträge
- Provisionsauszahlung während Elternzeit
- Lohn BV
- Gehalt im BV direkt im Anschluss an Elternzeit
- Nachtrag Unterhaltsvorschuss
- Bindungszeitraum befristeter Vertrag
- Unterhaltsvorschuss
- Resturlaub nach Elternzeit Vollzeit zu Teilzeit
- Elternzeit/Elterngeld
- Finanzielle Unterstützung
- Elternzeit Kinderbetreuung